Bedroht Ihre Auge­n­er­kran­kung die Ausübung Ihres Berufes, nutzen Sie frühzeitig die Bera­tungs­an­ge­bote. Es gibt verschiedene Mög­lich­kei­ten die Berufs­tätigkeit zu erhalten.

Berufs­tätigkeit mit Seh­ein­schränk­ung

Seh­ein­ge­schränkte Menschen erhalten Unter­stüt­zung bei ihrer beruflichen Teilhabe. Verschiedene Institutionen unterstützen bei der beruflichen Integration. Dabei geht es z. B. um die Sicherung des Arbeits­plat­zes oder die Suche nach einer neuen Stelle, die Anpassung und Ausstattung des Arbeits­plat­zes sowie um Ausbildung, Schulungen und Umschulungen. Zudem empfiehlt es sich, einen Schwer­behinderten­ausweis zu beantragen.

Berufs­för­de­rungs­werke

Berufs­förderungs­werke sind moderne Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men der beruflichen Reha­bi­li­ta­tion. Sie sind auf die Wie­der­ein­glie­de­rung und Qua­li­fi­zie­rung blinder und seh­be­hin­der­ter Menschen spezialisiert. Hier erhalten Erwachsene Hilfen zur dauerhaften Integration auf dem Arbeitsmarkt bzw. zur Sicherung bestehender Arbeits­ver­hält­nisse. Berufs­förderungs­werke (BFW) sind an den Standorten Düren, Halle, Würzburg und Mainz zu finden. Das BFW Mainz hat den Schwerpunkt Gesund­heits­be­rufe.

Bera­tungs­an­ge­bot der BFW

Kompetente Beratung und Information legen auch bei visuellen Ein­schränk­ungen den Grundstein für nachhaltige berufliche Integration. Bera­tungs­leis­tun­gen sind deshalb ein wichtiger Schwerpunkt der Berufs­förderungs­werke. Die BFW beraten deut­sch­land­weit in regionaler Nähe der Betroffenen. In der Regel schließt sich eine diagnostische Phase an, in der geklärt wird, welche beruflichen Tätigkeiten trotz Seh­ein­schränk­ung möglich sind und ob bzw. wie der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Maßnahmen zur Reha­bi­li­ta­tion

Je nach individuellen Vor­aus­set­zun­gen werden Maßnahmen der beruflichen Reha­bi­li­ta­tion vereinbart. Müssen behin­de­rungs­ab­hän­gige Fähigkeiten erlernt werden, wird zunächst eine blin­den­tech­ni­sche Grund­re­ha­bi­li­ta­tion (u. a. Orientierung und Mobilität, Leben­s­prak­ti­sche Fähigkeiten, Blin­den­schrift) angeboten. Mit dem Erlernen des Umgangs mit Hilfsmitteln oder Schulungen bzw. Wei­ter­bil­dun­gen kann häufig der Arbeitsplatz erhalten werden. Nicht immer ist eine berufliche Neu­ori­en­tie­rung erforderlich.

Mög­lich­kei­ten zur Neu­ori­en­tie­rung

Muss ein neuer Beruf erlernt werden, stehen blinden und seh­be­hin­der­ten Menschen heute mehr berufliche Perspektiven offen, als man allgemein glaubt. Die Mög­lich­kei­ten erstrecken sich von Gesund­heits­be­rufen bis hin zu einer Vielzahl moderner Büro- und Dienst­leis­tungs­be­rufe. Es gibt immer spezielle Nischen. Durch die bundesweite Präsenz der BFW können auch wohnortnahe Qua­li­fi­zie­run­gen qua­li­täts­ge­si­chert angeboten werden.

Links zu den Berufs­förderungs­werken

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Inte­gra­ti­ons­fach­dienst

Mitarbeiter der Inte­gra­ti­ons­fach­dienste beraten, unterstützen und begleiten arbeits­su­chende, arbeitslose und berufstätige Menschen mit einer Seh­ein­schränk­ung. Sie stehen ihnen z. B. beim Übergang in das Berufsleben oder vor Ort an der Arbeitsstelle zur Seite.

Für die Suche nach einem Inte­gra­ti­ons­fach­dienst in Ihrer Nähe können Sie folgenden Link nutzen: Bun­des­a­r­beits­ge­mein­schaft der Inte­gra­ti­ons­äm­ter und Haupt­für­sor­ge­stel­len (BIH)

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Inte­gra­ti­ons­amt

Damit die Berufs­tätigkeit auf­recht­er­hal­ten werden kann, benötigen sehbehinderte Menschen häufig eine spezielle Arbeits­platzausstat­tung. Die Arbeits­platzausstat­tung muss vom Arbeitgeber beim Inte­gra­ti­ons­amt beantragt werden. Mitarbeiter des Inte­gra­ti­ons­am­tes sorgen für die optimale Ausstattung des Arbeits­plat­zes und die Kosten­über­nahme.

Für die Suche nach einem Inte­gra­ti­ons­amt in Ihrer Nähe können Sie folgenden Link nutzen: Bun­des­a­r­beits­ge­mein­schaft der Inte­gra­ti­ons­äm­ter und Haupt­für­sor­ge­stel­len (BIH)

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Berufs­bil­dungs­werke

Berufs­bil­dungs­werke sind für die Ausbildung und Berufs­vor­be­rei­tung seh­be­hin­der­ter junger Menschen zuständig.

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Deutscher Verein der Blinden und Seh­be­hin­der­ten in Studium und Beruf

Hilfreiche Angebote finden sich auch beim Deutschen Verein der Blinden und Seh­be­hin­der­ten in Studium und Beruf e. V. (DVBS). Diese Selbst­hil­fe­or­ga­ni­sa­tion bietet unter anderem Beratung, aber auch berufliche Perspektiven durch Fort- und Wei­ter­bil­dun­gen. Informationen unter: www.dvbs-online.de und weiterbildung.dvbs-online.de

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Schwer­behinderten­ausweis

Berufstätige Menschen mit einer Seh­ein­schränk­ung sollten zum Nachweis ihrer Beein­träch­ti­gung einen Schwer­behinderten­ausweis beantragen, auch wenn noch keine Merkzeichen eingetragen werden und kein Ausweis ausgestellt wird. Schwer­be­hin­derte Menschen im Berufsleben

  • haben einen speziellen Kündigungs­schutz
  • erhalten zusätzliche Urlaubstage
  • können früher in Altersrente gehen
  • haben Anspruch auf eine seh­be­hin­der­ten­ge­rechte Arbeits­platzausstat­tung
  • haben unter bestimmten Vor­aus­set­zun­gen Anspruch auf eine Arbeits­platz­as­sis­tenz
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Reha­bi­li­ta­tionsangebot für berufstätige Menschen mit drohendem Sehverlust in NRW

Das Modellprojekt Rundblick beitet eine 6-wöchige stationäre medizinische und berufliche Früh­re­ha­bi­li­ta­tion an. Erhalt des Berufes, Sta­bi­li­sie­rung des Selbst­wert­ge­fühls und sozialer Kontakte, Behandlung reaktiver Depressionen und Wie­der­her­stel­lung der Selbst­ständig­keit sind Ziel dieses Angebots.

www.reha­bi­li­ta­tion-rundblick.de