Bedroht Ihre Augenerkrankung die Ausübung Ihres Berufes, nutzen Sie frühzeitig die Beratungsangebote. Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Berufstätigkeit zu erhalten.
Berufstätigkeit mit Seheinschränkung
Seheingeschränkte Menschen erhalten Unterstützung bei ihrer beruflichen Teilhabe. Verschiedene Institutionen unterstützen bei der beruflichen Integration. Dabei geht es z. B. um die Sicherung des Arbeitsplatzes oder die Suche nach einer neuen Stelle, die Anpassung und Ausstattung des Arbeitsplatzes sowie um Ausbildung, Schulungen und Umschulungen. Zudem empfiehlt es sich, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.
Berufsförderungswerke sind moderne Dienstleistungsunternehmen der beruflichen Rehabilitation. Sie sind auf die Wiedereingliederung und Qualifizierung blinder und sehbehinderter Menschen spezialisiert. Hier erhalten Erwachsene Hilfen zur dauerhaften Integration auf dem Arbeitsmarkt bzw. zur Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse. Berufsförderungswerke (BFW) sind an den Standorten Düren, Halle, Würzburg und Mainz zu finden. Das BFW Mainz hat den Schwerpunkt Gesundheitsberufe.
Beratungsangebot der BFW
Kompetente Beratung und Information legen auch bei visuellen Einschränkungen den Grundstein für nachhaltige berufliche Integration. Beratungsleistungen sind deshalb ein wichtiger Schwerpunkt der Berufsförderungswerke. Die BFW beraten deutschlandweit in regionaler Nähe der Betroffenen. In der Regel schließt sich eine diagnostische Phase an, in der geklärt wird, welche beruflichen Tätigkeiten trotz Seheinschränkung möglich sind und ob bzw. wie der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Maßnahmen zur Rehabilitation
Je nach individuellen Voraussetzungen werden Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation vereinbart. Müssen behinderungsabhängige Fähigkeiten erlernt werden, wird zunächst eine blindentechnische Grundrehabilitation (u. a. Orientierung und Mobilität, Lebenspraktische Fähigkeiten, Blindenschrift) angeboten. Mit dem Erlernen des Umgangs mit Hilfsmitteln oder Schulungen bzw. Weiterbildungen kann häufig der Arbeitsplatz erhalten werden. Nicht immer ist eine berufliche Neuorientierung erforderlich.
Möglichkeiten zur Neuorientierung
Muss ein neuer Beruf erlernt werden, stehen blinden und sehbehinderten Menschen heute mehr berufliche Perspektiven offen, als man allgemein glaubt. Die Möglichkeiten erstrecken sich von Gesundheitsberufen bis hin zu einer Vielzahl moderner Büro- und Dienstleistungsberufe. Es gibt immer spezielle Nischen. Durch die bundesweite Präsenz der BFW können auch wohnortnahe Qualifizierungen qualitätsgesichert angeboten werden.
Links zu den Berufsförderungswerken
Mitarbeiter der Integrationsfachdienste beraten, unterstützen und begleiten arbeitssuchende, arbeitslose und berufstätige Menschen mit einer Seheinschränkung. Sie stehen ihnen z. B. beim Übergang in das Berufsleben oder vor Ort an der Arbeitsstelle zur Seite.
Für die Suche nach einem Integrationsfachdienst in Ihrer Nähe können Sie folgenden Link nutzen: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
Damit die Berufstätigkeit aufrechterhalten werden kann, benötigen sehbehinderte Menschen häufig eine spezielle Arbeitsplatzausstattung. Die Arbeitsplatzausstattung muss vom Arbeitgeber beim Integrationsamt beantragt werden. Mitarbeiter des Integrationsamtes sorgen für die optimale Ausstattung des Arbeitsplatzes und die Kostenübernahme.
Für die Suche nach einem Integrationsamt in Ihrer Nähe können Sie folgenden Link nutzen: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
Hilfreiche Angebote finden sich auch beim Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS). Diese Selbsthilfeorganisation bietet unter anderem Beratung, aber auch berufliche Perspektiven durch Fort- und Weiterbildungen. Informationen unter: www.dvbs-online.de und weiterbildung.dvbs-online.de
Berufstätige Menschen mit einer Seheinschränkung sollten zum Nachweis ihrer Beeinträchtigung einen Schwerbehindertenausweis beantragen, auch wenn noch keine Merkzeichen eingetragen werden und kein Ausweis ausgestellt wird. Schwerbehinderte Menschen im Berufsleben
- haben einen speziellen Kündigungsschutz
- erhalten zusätzliche Urlaubstage
- können früher in Altersrente gehen
- haben Anspruch auf eine sehbehindertengerechte Arbeitsplatzausstattung
- haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Arbeitsplatzassistenz
Rehabilitationsangebot für berufstätige Menschen mit drohendem Sehverlust in NRW
Das Modellprojekt Rundblick beitet eine 6-wöchige stationäre medizinische und berufliche Frührehabilitation an. Erhalt des Berufes, Stabilisierung des Selbstwertgefühls und sozialer Kontakte, Behandlung reaktiver Depressionen und Wiederherstellung der Selbstständigkeit sind Ziel dieses Angebots.