Frohe Weihnachten

Unsere Geschäfts­stelle bleibt vom 23.12.2024 bis zum 05.01.2025 geschlossen. Daher ist in dieser Zeit auch unsere Hotline nicht erreichbar. Ab dem 6. Januar sind wir wieder für Sie da. Unseren Augenarzt erreichen Sie für medizinische Fragen bereits am Freitag, 03.01.2025, von 10-12 Uhr.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr.

Ihr Team vom AMD-Netz

Auschnitt Weihnachtsbaum mit Kugeln

Bedroht Ihre Auge­n­er­kran­kung die Ausübung Ihres Berufes, nutzen Sie frühzeitig die Bera­tungs­an­ge­bote. Es gibt verschiedene Mög­lich­kei­ten die Berufs­tätigkeit zu erhalten.

Berufs­tätigkeit mit Seh­ein­schränk­ung

Seh­ein­ge­schränkte Menschen erhalten Unter­stüt­zung bei ihrer beruflichen Teilhabe. Verschiedene Institutionen unterstützen bei der beruflichen Integration. Dabei geht es z. B. um die Sicherung des Arbeits­plat­zes oder die Suche nach einer neuen Stelle, die Anpassung und Ausstattung des Arbeits­plat­zes sowie um Ausbildung, Schulungen und Umschulungen. Zudem empfiehlt es sich, einen Schwer­behinderten­ausweis zu beantragen.

Berufs­för­de­rungs­werke

Berufs­förderungs­werke sind moderne Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men der beruflichen Reha­bi­li­ta­tion. Sie sind auf die Wie­der­ein­glie­de­rung und Qua­li­fi­zie­rung blinder und seh­be­hin­der­ter Menschen spezialisiert. Hier erhalten Erwachsene Hilfen zur dauerhaften Integration auf dem Arbeitsmarkt bzw. zur Sicherung bestehender Arbeits­ver­hält­nisse. Berufs­förderungs­werke (BFW) sind an den Standorten Düren, Halle, Würzburg und Mainz zu finden. Das BFW Mainz hat den Schwerpunkt Gesund­heits­be­rufe.

Bera­tungs­an­ge­bot der BFW

Kompetente Beratung und Information legen auch bei visuellen Ein­schränk­ungen den Grundstein für nachhaltige berufliche Integration. Bera­tungs­leis­tun­gen sind deshalb ein wichtiger Schwerpunkt der Berufs­förderungs­werke. Die BFW beraten deut­sch­land­weit in regionaler Nähe der Betroffenen. In der Regel schließt sich eine diagnostische Phase an, in der geklärt wird, welche beruflichen Tätigkeiten trotz Seh­ein­schränk­ung möglich sind und ob bzw. wie der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Maßnahmen zur Reha­bi­li­ta­tion

Je nach individuellen Vor­aus­set­zun­gen werden Maßnahmen der beruflichen Reha­bi­li­ta­tion vereinbart. Müssen behin­de­rungs­ab­hän­gige Fähigkeiten erlernt werden, wird zunächst eine blin­den­tech­ni­sche Grund­re­ha­bi­li­ta­tion (u. a. Orientierung und Mobilität, Leben­s­prak­ti­sche Fähigkeiten, Blin­den­schrift) angeboten. Mit dem Erlernen des Umgangs mit Hilfsmitteln oder Schulungen bzw. Wei­ter­bil­dun­gen kann häufig der Arbeitsplatz erhalten werden. Nicht immer ist eine berufliche Neu­ori­en­tie­rung erforderlich.

Mög­lich­kei­ten zur Neu­ori­en­tie­rung

Muss ein neuer Beruf erlernt werden, stehen blinden und seh­be­hin­der­ten Menschen heute mehr berufliche Perspektiven offen, als man allgemein glaubt. Die Mög­lich­kei­ten erstrecken sich von Gesund­heits­be­rufen bis hin zu einer Vielzahl moderner Büro- und Dienst­leis­tungs­be­rufe. Es gibt immer spezielle Nischen. Durch die bundesweite Präsenz der BFW können auch wohnortnahe Qua­li­fi­zie­run­gen qua­li­täts­ge­si­chert angeboten werden.

Links zu den Berufs­förderungs­werken

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Inte­gra­ti­ons­fach­dienst

Mitarbeiter der Inte­gra­ti­ons­fach­dienste beraten, unterstützen und begleiten arbeits­su­chende, arbeitslose und berufstätige Menschen mit einer Seh­ein­schränk­ung. Sie stehen ihnen z. B. beim Übergang in das Berufsleben oder vor Ort an der Arbeitsstelle zur Seite.

Für die Suche nach einem Inte­gra­ti­ons­fach­dienst in Ihrer Nähe können Sie folgenden Link nutzen: Bun­des­a­r­beits­ge­mein­schaft der Inte­gra­ti­ons­äm­ter und Haupt­für­sor­ge­stel­len (BIH)

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Inte­gra­ti­ons­amt

Damit die Berufs­tätigkeit auf­recht­er­hal­ten werden kann, benötigen sehbehinderte Menschen häufig eine spezielle Arbeits­platzausstat­tung. Die Arbeits­platzausstat­tung muss vom Arbeitgeber beim Inte­gra­ti­ons­amt beantragt werden. Mitarbeiter des Inte­gra­ti­ons­am­tes sorgen für die optimale Ausstattung des Arbeits­plat­zes und die Kosten­über­nahme.

Für die Suche nach einem Inte­gra­ti­ons­amt in Ihrer Nähe können Sie folgenden Link nutzen: Bun­des­a­r­beits­ge­mein­schaft der Inte­gra­ti­ons­äm­ter und Haupt­für­sor­ge­stel­len (BIH)

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Berufs­bil­dungs­werke

Berufs­bil­dungs­werke sind für die Ausbildung und Berufs­vor­be­rei­tung seh­be­hin­der­ter junger Menschen zuständig.

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Deutscher Verein der Blinden und Seh­be­hin­der­ten in Studium und Beruf

Hilfreiche Angebote finden sich auch beim Deutschen Verein der Blinden und Seh­be­hin­der­ten in Studium und Beruf e. V. (DVBS). Diese Selbst­hil­fe­or­ga­ni­sa­tion bietet unter anderem Beratung, aber auch berufliche Perspektiven durch Fort- und Wei­ter­bil­dun­gen. Informationen unter: www.dvbs-online.de und weiterbildung.dvbs-online.de

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Schwer­behinderten­ausweis

Berufstätige Menschen mit einer Seh­ein­schränk­ung sollten zum Nachweis ihrer Beein­träch­ti­gung einen Schwer­behinderten­ausweis beantragen, auch wenn noch keine Merkzeichen eingetragen werden und kein Ausweis ausgestellt wird. Schwer­be­hin­derte Menschen im Berufsleben

  • haben einen speziellen Kündigungs­schutz
  • erhalten zusätzliche Urlaubstage
  • können früher in Altersrente gehen
  • haben Anspruch auf eine seh­be­hin­der­ten­ge­rechte Arbeits­platzausstat­tung
  • haben unter bestimmten Vor­aus­set­zun­gen Anspruch auf eine Arbeits­platz­as­sis­tenz
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Reha­bi­li­ta­tionsangebot für berufstätige Menschen mit drohendem Sehverlust in NRW

Das Modellprojekt Rundblick beitet eine 6-wöchige stationäre medizinische und berufliche Früh­re­ha­bi­li­ta­tion an. Erhalt des Berufes, Sta­bi­li­sie­rung des Selbst­wert­ge­fühls und sozialer Kontakte, Behandlung reaktiver Depressionen und Wie­der­her­stel­lung der Selbst­ständig­keit sind Ziel dieses Angebots.

www.reha­bi­li­ta­tion-rundblick.de