Frohe Weihnachten

Unsere Geschäfts­stelle bleibt vom 23.12.2024 bis zum 05.01.2025 geschlossen. Daher ist in dieser Zeit auch unsere Hotline nicht erreichbar. Ab dem 6. Januar sind wir wieder für Sie da. Unseren Augenarzt erreichen Sie für medizinische Fragen bereits am Freitag, 03.01.2025, von 10-12 Uhr.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr.

Ihr Team vom AMD-Netz

Auschnitt Weihnachtsbaum mit Kugeln

Definition hochgradige Seh­be­hin­de­rung und Blindheit

Als hochgradig sehbehindert eingestuft werden Menschen:

  • deren Sehschärfe auf dem besseren Auge mit Korrektur (Brille oder Kontaktlinsen) nicht mehr als 1/20 (0.05 oder 5 %) beträgt oder
  • bei denen eine Störung der Sehfähigkeit von einem ent­spre­chen­den Schweregrad vorliegt (z. B. Gesichts­feld­ein­schrän­kun­gen)

Als blind gelten Menschen:

  • denen das Augenlicht vollständig fehlt oder
  • deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 (0.02 oder 2 %) beträgt oder
  • bei denen eine Störung der Sehfähigkeit von einem ent­spre­chen­den Schweregrad vorliegt (z. B. Gesichts­feld­ein­schrän­kun­gen)

Tabelle: Sehschärfe (Visus) - Gesichtsfeld

Die Tabelle zeigt die Zuordnung von Gesichts­feld­ein­schrän­kun­gen auf die Merkmale "Hochgradige Seh­be­hin­de­rung" oder "Blindheit". Ebenso finden Sie in der Tabelle den daraus abzuleitenden Grad der Behinderung (GdB) und die ent­spre­chen­den Merkzeichen, die in den Schwer­behinderten­ausweis eingetragen werden. Hier sind lediglich Beispiele gegeben, die individuelle Ein­schrän­kung muss durch den Augenarzt bestimmt werden.

 
Sehschärfe (Visus)GesichtsfeldHochgradige Seh­ein­schränk­ung/Blindheit
Grad der Behinderung
Merkzeichen
Besser als 2/10 ≤ 0,2  ≤ 20 %Die Grenze des Rest­ge­sichts­fel­des ist in keiner Richtung mehr als 10° vom Zentrum entfernt;
Gesichts­fel­der jenseits von 50° bleiben unbe­rück­sich­tigt.

= Hochgradige Seh­be­hin­de­rung,
   GdB 100
   G  RF  B  H

Weniger oder gleich 2/10 ≤ 0,2 ≤ 20 %Im zentralen Bereich liegen große Gesichts­feld­aus­fälle vor; im 50° Gesichts­feld sind unterhalb des horizontalen Meridians mehr als 2/3 ausgefallen.= Hochgradige Seh­be­hin­de­rung,
   GdB 100
   G  RF  B  H
Weniger oder gleich 1/30 ≤ 0,033 ≤ 3,3%Die Grenze des Rest­ge­sichts­fel­des ist in keiner Richtung mehr als 30° vom Zentrum entfernt; Gesichts­feld­reste jenseits von 50° bleiben unbe­rück­sich­tigt.= Blindheit,
   GdB 100
   G  RF  B  H  Bl
Weniger oder gleich 1/20 ≤ 0,05 ≤ 5%Die Grenze des Rest­ge­sichts­fel­des ist in keiner Richtung mehr als 15° vom Zentrum entfernt; Gesichts­feld­reste jen­seits von 50° bleiben unbe­rück­sich­tigt.= Blindheit
   GdB 100
   G  RF  B  H  Bl
Weniger oder gleich 1/10 ≤ 0,1 ≤ 10%Die Grenze des Rest­ge­sichts­fel­des ist in keiner Richtung mehr als 7,5° vom Zentrum entfernt; Gesichts­feld­reste jen­seits von 50° bleiben unbe­rück­sich­tigt.= Blindheit
   GdB 100
   G  RF  B  H  Bl
Besser als 1/10 ≤ 0,1 ≤10 %Die Grenze des Rest­ge­sichts­fel­des ist in keiner Richtung mehr als 5° vom Zentrum entfernt; Gesichts­feld­reste jenseits von 50° bleiben unbe­rück­sich­tigt.= Blindheit
   GdB 100
   G  RF  B  H  Bl
Weniger oder gleich 1/10 ≤ 0,1 ≤10%

Beidäugige halbseitige Gesichtsfeld­ausfälle, die gleichseitig liegen; das beidäugige Gesichtsfeld besitzt in der Horizontalen nicht mehr als 30° Durchmesser.

= Blindheit
   GdB 100
   G  RF  B  H  Bl
Weniger oder gleich 1/10  ≤ 0,1 ≤ 10%Beidäugige halbseitige Gesichts­feld­aus­fälle, die gekreuzt liegen; es besteht kein beidäugiges Sehen.

= Blindheit
   GdB 100
   G  RF  B  H  Bl