Unterwegs sein mit AMD
Teilnahme und Kennzeichnung im Straßenverkehr
Für sehbehinderte und blinde Menschen wird die Schulung in Orientierung und Mobilität (O&M) angeboten. Hierbei lernen Teilnehmer im Einzelunterricht, wie sie sich im Straßenverkehr verhalten und ihre Wege selbstständig meistern. Die Kosten werden je nach Seheinschränkung von den Krankenkassen übernommen.
Als sehbehinderter oder blinder Mensch sind Sie im Straßenverkehr einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Aus diesem Grund gibt es die Kennzeichnung als sehbehinderter oder blinder Mensch, die Sie in Ihrem eigenen Interesse nutzen sollten. Diese hilft anderen Verkehrsteilnehmern Ihr Verhalten einzuschätzen und schützt Sie bei Unfällen vor einer Mitschuld.
Lesen Sie hier alles zur Kennzeichnung im Straßenverkehr.
Ampelanlagen mit Blindensignal
Viele Ampeln verfügen bereits über Blindensignale. Durch bestimmte Töne machen sie blinde und sehbehinderte Menschen auf die grüne Phase aufmerksam. Bei vielen dieser Ampeln muss das Signal mit einem kleinen Knopf unter dem Gerät eingeschaltet werden.
- Anstecker mit drei schwarzen Punkten auf gelbem Untergrund oder mit einem weißen Stockmännchen auf blauem Grund (Europäisches Blindenabzeichen) sind keine Verkehrsschutzzeichen. Sie können von Autofahrern aus der Ferne nicht erkannt werden. Diese Abzeichen sind aber im direkten Umgang mit anderen Menschen hilfreich: So erkennt der Busfahrer, warum man die Buslinie erfragt, oder der Verkäufer, warum man ihn um Hilfe bittet.
- Auch wenn man keinen Blindenstock (gemeint ist der weiße Langstock) nutzt, um den Weg abzutasten, sollte man als seheingeschränkter Mensch einen weißen Gehstock bei sich tragen. Dieser erhöht die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer und hilft z. B. dabei, Bordsteinkanten, Stufen oder die Ausstiegshöhe aus dem Bus zu ertasten.
- Seheingeschränkte Nutzer eines Rollators können an allen Seiten des Rollators Hinweise auf die Seheinschränkung anbringen lassen. Im Versandhandel sind gelbe Winker mit drei schwarzen Punkten aus Kunststoff erhältlich, die sich dazu gut eignen.
- Das sichere Verhalten im Straßenverkehr wird in einer Schulung in Orientierung und Mobilität vermittelt. Auch wenn keine ausführliche Schulung mit einem Blindenlangstock benötigt wird, so kann es hilfreich sein, mit einem Rehabilitationslehrer bestimmte Strecken zu trainieren, um das Queren von Straßen, das Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel und das sichere Bewegen im Straßenverkehr zu üben.
- Bewegen sich seheingeschränkte oder blinde Menschen in sehender Begleitung im Straßenverkehr, ist eine Kennzeichnung nicht nötig, aber trotzdem sinnvoll.
- Informationen zum Erwerb der Kennzeichnungen erhalten Sie bei den örtlichen Sehbehinderten- und Blindenverbänden oder unter der Hotline 01805 / 774 778.
Im Folgenden finden Sie den Auszug aus der Fahrerlaubnisverordnung. Das ist der Gesetzestext in Deutschland, der Rechte und Pflichten von sehbehinderten Menschen im Verkehr regelt sowie weitere Hinweise liefert.
§ 2 Eingeschränkte Zulassung
(1) Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge, [...] durch Begleitung oder durch das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen, obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen.
(2) Körperlich Behinderte können ihre Behinderung durch gelbe Armbinden an beiden Armen oder andere geeignete, deutlich sichtbare, gelbe Abzeichen mit drei schwarzen Punkten kenntlich machen. Die Abzeichen dürfen nicht an Fahrzeugen angebracht werden. Wesentlich sehbehinderte Fußgänger können ihre Behinderung durch einen weißen Blindenstock, die Begleitung durch einen Blindenhund im weißen Führgeschirr und gelbe Abzeichen nach Satz 1 kenntlich machen.
(3) Andere Verkehrsteilnehmer dürfen die in Absatz 2 genannten Kennzeichen im Straßenverkehr nicht verwenden.
Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Assistenzhunde, die zur Verbesserung der Mobilität blinder und hochgradig sehbehinderter Menschen eingesetzt werden. Sie ermöglichen ein hohes Maß an individueller Bewegungsfreiheit, Sicherheit und Unabhängigkeit. Zudem können sich blinde und sehbehinderte Menschen mit Blindenführhunden in vertrauter und in fremder Umgebung gefahrlos orientieren.
Vor der Beantragung eines Blindenführhundes ist eine ausführliche Beratung durch einen Rehalehrer oder einen Berater einer Fachgruppe der Führhundhalter der Blinden- und Sehbehindertenverbände sinnvoll.
Ein Blindenführhund gilt nach § 33 SGB V als Hilfsmittel. Seine Mitnahme ist daher grundsätzlich in Restaurants, Arztpraxen und öffentliche Einrichtungen gestattet. Er ist an seinem weißen Führgeschirr zu erkennen, das als Verkehrsschutzzeichen dient und alle Verkehrsteilnehmer zu besonderer Rücksicht verpflichtet.
Auto fahren
Die Frage, ob Patienten, die unter altersbedingter Makuladegeneration leiden, ein Auto fahren dürfen oder nicht, muss individuell entschieden werden. Ein augenärztliches Gutachten klärt individuell, ob die Voraussetzungen zur Zulassung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen und mit welchen Auflagen sie verbunden sind. Dazu werden eine ganze Reihe von Faktoren getestet. Neben dem Visus und dem Gesichtsfeld sind das auch Farbensehen, Stereosehen, Augenbeweglichkeit, Dämmerungssehen und vieles mehr.
Dazu zunächst ein kurzer Überblick über die für AMD-Betroffene relevante Gesetzeslage zum Führerschein.
Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) regelt die Zulassung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Eine uneingeschränkte Zulassung ist mit dem Bestehen des Sehtests verbunden. Besteht man den Sehtest nicht, wird ein augenärztliches Gutachten erforderlich, das nach verschiedenen Kriterien prüft, ob eine Teilnahme am Straßenverkehr als Autofahrer zulässig ist. Hier können Sie den Gesetzestext im Original einsehen.
Was steht im Gesetz?
Menschen mit einer altersabhängigen Makuladegeneration sind in der Regel bereits im Besitz eines Führerscheins. Für sie gelten andere Regelungen als für Neubewerber. Hier bleibt die Verordnung unklar. Relevant sind in diesem Kontext § 46 der Fahrerlaubnisverordnung, der die Entziehung der Fahrerlaubnis regelt, sowie die Anlagen 4 und 6.
In § 46 heißt es:
„1. Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies gilt insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 vorliegen […].“
In den Vorbemerkungen zur Anlage 4 wird deutlich, dass es Erkrankungen und Mängel gibt, welche die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen oder ganz aufheben können. Dazu zählen nach Anlage 6 auch Augenerkrankungen. Im Einzelfall dient ein ärztliches Gutachten als Grundlage für die Beurteilung, ob eine Eignung oder nur eine bedingte Eignung vorliegt. In Anlage 4a ist geregelt, wie die Untersuchungen zur Erstellung des Gutachtens durchzuführen sind.
In Anlage 6 sind zudem die Anforderungen an das Sehvermögen festgelegt. Im Hinblick auf AMD-Patienten ist insbesondere Punkt 1.5 hervorzuheben. Hier heißt es: „Besteht eine fortschreitende Augenkrankheit, ist eine regelmäßige augenärztliche Untersuchung und Beratung erforderlich.“ Diese Untersuchung kann die Behörde nicht von sich aus einleiten, sie muss angeordnet werden oder es müssen schriftliche Eingaben Dritter vorliegen.
Zusammenfassen lässt sich also: Die Fahrerlaubnisbehörde kann einer Person den Führerschein entziehen, wenn Bedenken über deren Fahreignung bestehen. Die rechtliche Grundlage dafür wird in der Fahrerlaubnisverordnung gelegt.
Allerdings wird die Fahrerlaubnisbehörde nicht von sich aus tätig, sondern schaltet sich nur bei schriftlich eingereichten Tatsachenberichten ein. In der Regel muss es also zu einem Vorfall kommen, der die Fahreignung einer Person infrage stellt, bevor die Behörde aktiv wird. Darüber hinaus benötigt sie ein Überprüfungsgutachten vom Augenarzt. Je nach Schweregrad der Sehbeeinträchtigung gibt es dann unterschiedliche Konsequenzen.
Das augenärztliche Gutachten
Ein augenärztliches Gutachten klärt individuell, ob die Voraussetzungen für die Fahreignung bestehen und mit welchen Auflagen sie verbunden sind. Dazu testet der Arzt eine ganze Reihe von Faktoren. Neben dem Visus und dem Gesichtsfeld sind das auch Farbensehen, Stereosehen, Augenbeweglichkeit, Dämmerungssehen und vieles mehr.
Ist die Fahrtüchtigkeit nicht mehr gegeben, muss der Augenarzt den Patienten darüber aufklären. Die Aufklärung muss individuell sein und dokumentiert werden.
Der Augenarzt hat ein Mitteilungsrecht an die Behörden, aber keine Mitteilungspflicht. Vor der Mitteilung an die Behörden muss der Patient aufgeklärt und informiert werden.
Fazit: Dürfen AMD-Patienten Auto fahren?
In der Fahrerlaubnisverordnung steht nicht direkt, dass Menschen, die an der altersabhängigen Makuladegeneration leiden, nicht mehr ein Auto fahren dürfen. Allerdings sollten sie einen Augenarzt zu Rate ziehen, wenn ihre Sehfähigkeit nachlässt. Der Augenarzt kann dann beurteilen, ob die betroffene Person noch in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen oder nicht.
Sollte es zu einem Unfall kommen, ist der Augenarzt verpflichtet, auf die Anfrage der Behörden Auskunft über die Sehfähigkeit zu geben.
Es liegt also zu einem großen Teil in der Eigenverantwortung der Betroffenen, wann sie das Autofahren aufgeben sollten. Im Vordergrund der Entscheidung sollten immer die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer stehen.
Mobilität ist auch ohne eigenes Fahrzeug möglich. Bevor man sich trotz Seheinschränkung noch selber hinter das Steuer setzt, können auch mögliche Alternativen in Betracht gezogen werden.
Taxifahren
Per Taxi kommt man auf direktem Weg zum Ziel. Service-Taxen holen ihre Gäste an der Haustür ab und bringen sie bis zum Eingang des gewünschten Ziels. Viele Menschen schrecken wegen der vermeintlich höheren Kosten jedoch davor zurück, ein Taxi zu nutzen. Die Beantwortung folgender Fragen hilft vielleicht, sich doch für eine Taxifahrt zu entscheiden:
- Wieviel Geld steht durch den Verkauf des Autos zur Verfügung?
- Wie hoch ist die Ersparnis der anfallenden Kosten für den Unterhalt des Autos?
- Wie viele Fahrten mit dem Taxi kann man sich für den Verkaufserlös und die eingesparten Unterhaltungskosten leisten?
Öffentliche Verkehrsmittel
Kommt man nicht auch mit Bus und Bahn ans Ziel? Womöglich steht den Betroffenen auch ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G zu. Damit können sie gegen eine geringe Gebühr eine halbjährliche Wertmarke beantragen, die ihnen freie Fahrt im Nahverkehr erlaubt.
Ist das Merkzeichen H eingetragen, erhalten Betroffene auf Antrag eine Wertmarke, die für ein ganzes Jahr gültig ist. Hierbei entfällt sogar die Kostenbeteiligung. Das bedeutet, dass sie ohne weitere Gebühr ein Jahr den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können. Es kann zudem die anteilige Erstattung für Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung bei der Krankenkasse beantragt werden.
Fahrrad fahren
Nach Auffassung des Bundesverkehrsministeriums sind die Regelungen in der Fahrerlaubnisverordnung auch für Fahrradfahrer verbindlich. Fällt das ärztliche Urteil entsprechend aus, sollte auf das Fahrradfahren verzichtet werden.
Elektrorollstuhl
Damit seheingeschränkte Menschen einen Elektrorollstuhl fahren dürfen, muss eine Sehschärfe von mindestens 0,1 vorliegen. Das geht aus einer Stellungnahme der Verkehrskommission der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft hervor. Auch bei einem besseren Visus sollte die Fahrtüchtigkeit im Einzelfall durch ein augenärztliches Gutachten bewertet werden. Ein Gesichtsfeld von 30 Grad sollte vorhanden sein.
Hören Sie hier den Artikel des AMD-Netz aus dem Magazin Augenlicht Ausgabe 2/2015 zum Thema Führerscheinregelungen:
Einkaufen und Bezahlen
Hier finden Sie Tipps, wie Sie trotz Seheinschränkung mit Münzen und Geldscheinen bezahlen, einen Einkaufszettel schreiben und im Supermarktregal den richtigen Artikel finden. Einkaufen gehört auch zu den lebenspraktischen Fähigkeiten, die mit einem Rehalehrer geübt werden können. Tipps zur Organisation des Kühlschrankes oder des Gefrierfaches sind in diesem Zusammenhang vielleicht auch interessant zu erfahren.
Euromünzen lassen sich mit etwas Übung sehr gut an den verschieden gestalteten Rändern der einzelnen Münzen ertasten. Auch für die Unterscheidung von Geldscheinen gibt es Hilfen und Tricks.
Die Tipps und Tricks zur Unterscheidung haben wir bei den Hilfsmitteln zusammengefasst.
Hier finden Sie Informationen zur Unterscheidung der Münzen.
Hier finden Sie Informationen zur Unterscheidung der Geldscheine.
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Es ist sinnvoll, den Inhalt des Portemonnaies zu sortieren und nur bestimmte Münzen bereit zu halten. Viele Betroffene können 1-Euro-Münzen und 50-Cent-Münzen sehr gut unterscheiden. Hat man nur diese Münzen im Portemonnaie, kann man an der Kasse rasch auch mit kleinerem Geld bezahlen. Das Rückgeld sollte man dann in die Jackentasche stecken und erst zu Hause sortieren. Passende Münzen können direkt ins Portemonnaie gelegt werden, die anderen Münzen kann man sammeln und bei Gelegenheit bei der Bank wieder umtauschen. Hilfreich ist es auch, sich von den gut unterscheidbaren Münzen eine ganze Rolle zu holen, damit man immer passende Münzen zur Verfügung hat.
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Es gibt spezielle Geldbörsen, zum Teil auch mit Münzsortierern, in die man seine Münzen vorab einsortieren kann. Oder Geldspender bzw. Münzboxen aus Kunststoff, in denen die einzelnen Geldstücke gut ertastet und ausgegeben werden können. Scheine sollten zu Hause ins Portemonnaie eingeordnet werden. Hilfreich ist es, eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten, z. B. nach der Wertigkeit oder die Scheine in einer bestimmten Weise zu falten.
Hören Sie hier den Artikel des AMD-Netz aus dem Magazin Augenlicht Ausgabe 2/2016 zum Thema Umgang mit Geld:
Einkaufszettel
Benötigt man Unterstützung beim Einkaufen durch einen Mitarbeiter, ist ein Einkaufszettel sinnvoll. Damit kann der Mitarbeiter auf einem Weg alle Waren zusammenstellen. Eine Schreibschablone hilft beim Anfertigen des Zettels.
EinkaufsFuchs
Was befindet sich in der Packung oder in der Konservendose? Oft stehen seheingeschränkte Menschen im Supermarkt vor dieser Frage. Lesen Sie hier, wie der EinkaufsFuchs helfen kann.
Smartphone mit Lupen-App
Winzige Schriften auf Verpackungen lassen sich manchmal nur mit Lupen lesen. Ein Smartphone kann hier weiterhelfen. Mit einer Lupen-App lassen sich kleine Schriften individuell vergrößern. Das „Einfrieren“ des Bildes ermöglicht, die Ware ins Regal zu stellen und in Ruhe das Etikett auf dem Smartphone zu lesen. Vorlese-Apps können die die Texte auf dem Produkt vorlesen.
Hören Sie hier den Artikel des AMD-Netz aus dem Magazin Augenlicht Ausgabe 1/2016 zum Thema Lupen-App:
OrCam
Die OrCam als kamerabasiertes, mobiles Vorlesesysteme kann helfen, auf Fingerzeig Regal- und Produktbeschriftungen zu lesen. Weiterlesen...