Schulung in Orientierung und Mobilität (O&M)
Auch kurze Wege können mit Seheinschränkungen zum Problem werden, z. B.:
- Wege in der eigenen Wohnung zurücklegen
- Treppen bewältigen
- Eine Straße überqueren
- Ampeln als Überquerungshilfe nutzen
- In einen Bus einsteigen
In einer Schulung in Orientierung und Mobilität lernen sehbehinderte und blinde Menschen, sich im häuslichen Bereich und im Straßenverkehr wieder selbstständig und sicher fortzubewegen.
Inhalte der Schulung
Kontaktdaten von Rehalehrern und weitere Informationen finden Sie hier: www.rehalehrer.de
- Den sogenannten „Blindenlangstock“ nutzen: Der weiße Langstock ist ein Hilfsmittel, das dem Betroffenen stets einen Schritt voraus ist und somit Hindernisse, Orientierungspunkte und Gefahren anzeigt (z. B. Bordsteinkanten, Treppen, Absperrungen)
- Verkehrsabläufe erkennen und beurteilen
- Die verbliebenen Sinne schulen
- Sehbehinderte Schulungsteilnehmer üben zusätzlich die optimale Ausnutzung des noch vorhandenen Sehvermögens. Dazu probieren sie in der Schulung unter professioneller Anleitung den Umgang mit optischen Hilfsmitteln wie z. B. Monokular, Lupe und Kantenfiltergläsern.
Die Schulungsinhalte richten sich individuell nach den Bedürfnissen, Fähigkeiten und persönlichen Zielvorstellungen des Schulungsteilnehmers. Vor Beginn der Schulung werden die Inhalte und die voraussichtliche Dauer der Schulung in einem Gespräch mit dem Rehabilitationslehrer abgeklärt.
Die Schulung wird stets im Einzelunterricht von qualifizierten und anerkannten Rehabilitationslehrern durchgeführt. Die Qualifikation haben sie in einer blinden- und sehbehindertenpädagogischen Zusatzausbildung erworben.
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Kostenübernahme
Gesetzlich Versicherte haben einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Der Augenarzt stellt ein Rezept für zwei Langstöcke und für die Schulung in Orientierung und Mobilität mit Diagnose aus. Dieses Rezept wird zusammen mit dem Kostenvoranschlag des Rehabilitationslehrers bei der Krankenkasse eingereicht. Je nach individueller Situation können auch andere Kostenträger zuständig sein. In Frage kommen die Sozialhilfeträger, Rententräger, die Agentur für Arbeit, sowie die Berufsgenossenschaften.
Nähere Informationen zur Schulung in Orientierung und Mobilität erhalten Sie unter www.rehalehrer.de
Hören Sie hier den Artikel des AMD-Netz aus dem Magazin Augenlicht Ausgabe 3/2016 zum Thema Orientierung und Mobilität: