Schu­lung in Ori­en­tie­rung und Mo­bi­li­tät (O&M)

Auch kurze Wege können mit Seh­ein­schränkungen zum Problem werden, z. B.:

  • Wege in der eigenen Wohnung zurücklegen
  • Treppen bewältigen
  • Eine Straße überqueren
  • Ampeln als Über­que­rungs­hilfe nutzen
  • In einen Bus einsteigen

In einer Schulung in Orientierung und Mobilität lernen sehbehinderte und blinde Menschen, sich im häuslichen Bereich und im Stra­ßen­ver­kehr wieder selbst­stän­dig und sicher fortzubewegen.

Inhalte der Schulung

Kontaktdaten von Rehalehrern und weitere Informationen finden Sie hier: www.rehalehrer.de

  • Den sogenannten „Blin­den­lang­stock“ nutzen: Der weiße Langstock ist ein Hilfsmittel, das dem Betroffenen stets einen Schritt voraus ist und somit Hindernisse, Ori­en­tie­rungs­punkte und Gefahren anzeigt (z. B. Bord­stein­kan­ten, Treppen, Absperrungen)
  • Ver­kehrs­ab­läufe erkennen und beurteilen
  • Die verbliebenen Sinne schulen
  • Sehbehinderte Schu­lungs­teil­neh­mer üben zusätzlich die optimale Ausnutzung des noch vorhandenen Sehvermögens. Dazu probieren sie in der Schulung unter pro­fes­si­o­nel­ler Anleitung den Umgang mit optischen Hilfsmitteln wie z. B. Monokular, Lupe und Kan­ten­fil­ter­glä­sern.

Die Schu­lungs­in­halte richten sich individuell nach den Bedürfnissen, Fähigkeiten und persönlichen Ziel­vor­stel­lun­gen des Schu­lungs­teil­neh­mers. Vor Beginn der Schulung werden die Inhalte und die vor­aus­sicht­li­che Dauer der Schulung in einem Gespräch mit dem Reha­bi­li­ta­ti­ons­leh­rer abgeklärt.

Die Schulung wird stets im Ein­zel­un­ter­richt von qua­li­fi­zier­ten und anerkannten Reha­bi­li­ta­ti­ons­leh­rern durchgeführt. Die Qualifikation haben sie in einer blinden- und seh­be­hin­der­ten­päd­ago­gi­schen Zusatz­aus­bil­dung erworben.

Kosten­über­nahme

Gesetzlich Versicherte haben einen Rechts­an­spruch auf Kosten­über­nahme durch die Krankenkasse. Der Augenarzt stellt ein Rezept für zwei Langstöcke und für die Schulung in Orientierung und Mobilität mit Diagnose aus. Dieses Rezept wird zusammen mit dem Kos­ten­vor­an­schlag des Reha­bi­li­ta­ti­ons­leh­rers bei der Krankenkasse eingereicht. Je nach individueller Situation können auch andere Kostenträger zuständig sein. In Frage kommen die Sozi­al­hil­fe­trä­ger, Rententräger, die Agentur für Arbeit, sowie die Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten.

Nähere Informationen zur Schulung in Orientierung und Mobilität erhalten Sie unter www.rehalehrer.de

Hören Sie hier den Artikel des AMD-Netz aus dem Magazin Augenlicht Ausgabe 3/2016 zum Thema Orientierung und Mobilität:

Audiodatei