Frohe Weihnachten

Unsere Geschäfts­stelle bleibt vom 23.12.2024 bis zum 05.01.2025 geschlossen. Daher ist in dieser Zeit auch unsere Hotline nicht erreichbar. Ab dem 6. Januar sind wir wieder für Sie da. Unseren Augenarzt erreichen Sie für medizinische Fragen bereits am Freitag, 03.01.2025, von 10-12 Uhr.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr.

Ihr Team vom AMD-Netz

Auschnitt Weihnachtsbaum mit Kugeln

Schu­lung in Le­bens­prak­ti­schen Fä­hig­kei­ten (LPF)

Erbsen auf halb sechs…

Für die meisten Menschen ist dies ein nichts­sa­gen­der Filmtitel, aber sofort einleuchtend, wenn erklärt wird, was sich dahinter verbirgt.

Die Uhr lesen zu können, ist eine elementare Fähigkeit. Man kann die Uhrzeit auch als Beschreibung nutzen. Die Erbsen liegen auf sechs und die Kartoffeln auf elf Uhr: Sofort können sich seh­ein­ge­schränkte und blinde Menschen die Anordnung der Speisen auf einem Teller vorstellen.

Werden einfache Verrichtungen durch einen Sehverlust zum Problem oder ist es ärgerlich, dass bei verschiedenen Tätigkeiten Unter­stüt­zung benötigt wird, haben Lehrer für Leben­s­prak­ti­sche Fähigkeiten solche Tricks auf Lager. Sie vermitteln neue Hand­lungs­stra­te­gien, üben den Umgang mit Hilfsmitteln ein und schulen den Einsatz des verbliebenen Sehvermögens. Gute Beleuchtung und starke Kontraste sind hierbei unverzichtbar.

Ziel einer Schulung

Ziel dieser Schulung ist es immer, den Alltag trotz Seh­ein­schränk­ung selbst­stän­dig zu bewältigen. Die Palette der möglichen Themen ist groß. So kann

  • das Essen eines Stückchens Torte oder
  • das Bestreichen eines Butterbrotes geübt werden oder
  • der Umgang mit ver­grö­ßern­den Sehhilfen.
  • Auch die Kennzeichnung von Klei­dungs­stü­cken, damit das Hemd zur Hose und die Bluse zum Pullover passt.
  • Ebenso kann das Einstellen des Herdes und der Waschmaschine oder
  • das Bedienen des Telefons Schu­lungs­in­halt sein.

Jeder Betroffene entscheidet selbst, was er lernen möchte. Jede Schulung ist individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Vor­er­fah­run­gen abgestimmt.

In den meisten Fällen finden die Schulungen am jeweiligen Wohnort statt, sie können aber auch in Reha­bi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tun­gen für sehbehinderte und blinde Menschen durchgeführt werden. Hier finden Sie Reha-Lehrer.

Markierungen

helfen Ihnen in vielen Situationen des Alltags. Markieren Sie z.B. die Einstellung für die 30°-Wäsche mit einem tastbaren Punkt und die Einstellung für die 60°-Wäsche mit zwei tastbaren Punkten. Genauso an Herd, Fernseher, Mikrowelle u. v. m. einsetzbar.

Ob eine Schulung sinnvoll ist, lässt sich anhand der folgenden Fragen rasch beantworten.

Hier finden Sie den einfachen Selbsttest.

Kosten­über­nahme

Die Kosten­über­nahme muss im Einzelfall geklärt werden.

Die Kosten für die Schulung werden u. a. vom zuständigen Sozi­al­hil­fe­trä­ger im Rahmen der Ein­glie­de­rungs­hilfe für Behinderte übernommen (entsprechend dem Sozi­al­ge­setz­buch XII § 53 / 54n). Diese Kosten­über­nahme erfolgt üblicherweise einkommens- und vermögens­abhängig.

Erfolgt die Maßnahme im Rahmen einer medizinischen Reha­bi­li­ta­tion, so ist der Leis­tungs­trä­ger in der Regel die gesetzliche Krankenkasse (gemäß Sozi­al­ge­setz­buch IX § 26, Absatz 3 bzw. § 5 und 6). Für die Beantragung der Kosten­über­nahme durch die Krankenkassen ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Je nach Zustän­dig­keit können auch die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung, die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung oder die Kriegs­op­fer­ver­sor­gung Leis­tungs­trä­ger sein.

Für eine Schulung in Lebens­praktischen Fähigkeiten infolge eines Arbeits­un­falls ist die Berufs­ge­nos­sen­schaft zuständig.

Hören Sie hier den Artikel des AMD-Netz aus dem Magazin Augenlicht Ausgabe 1/2016 zum Thema Leben­s­prak­ti­sche Fähigkeiten:

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