Bild­schirm­lese­gerät

Bildschirm­lesegeräte nehmen mit einer Kamera Texte und Bilder auf und geben diese unmittelbar vergrößert auf einem Monitor wieder. Dabei kann man die Größe des dargestellten Bildes auf dem Monitor je nach Bedarf variieren. Mit Bild­schirm­lese­geräten lassen sich sehr starke Ver­grö­ße­rung erreichen.
Zusätzlich können - im Gegensatz zu optisch ver­grö­ßern­den Sehhilfen - der Kontrast, die Helligkeit und die Farben von Text und Hintergrund verändert werden. Bild­schirm­lese­geräte eignen sich deshalb besonders dann, wenn das Kontrastsehen stark ein­ge­schränkt ist und Betroffene hohe Ver­grö­ße­rungen benötigen.
Diese Geräte eignen sich zum Lesen längerer Texte in Zeitungen, Zeitschriften oder Büchern sowie zum Schreiben oder Ausfüllen von Formularen. Zum Lesen am Bild­schirm­lese­gerät kann eine Brille, die extra auf den Abstand zum Bildschirm eingestellt ist, sehr hilfreich sein.

Bedienung

Die meisten Bild­schirm­lese­geräte stehen fest auf einem Tisch. Beim Lesen verschiebt man den Text auf einem zum Gerät gehörenden, beweglichen Tisch unter der Kamera. Die Bedienung des Gerätes lernen die meisten Nutzer relativ schnell. Hilfreich ist hier, wie bei allen Hilfsmitteln, ein Hilfs­mittel­training.
Die Kamera stellt bei moderneren Geräten über einen Autofokus automatisch scharf und muss nicht mehr manuell justiert werden. Die Bildgrößen an Bild­schirm­lese­geräten können im Bereich von 2-fach bis über 40-fach stufenlos verändert werden. Dabei wird der Ausschnitt auf dem Monitor kleiner, je stärker die Ver­grö­ße­rung ist. Eine geringere Ver­grö­ße­rung ermöglicht einen besseren Überblick, während zum Lesen oder Betrachten von Details die Ver­grö­ße­rung üblicherweise erhöht wird.

Die Moni­tor­größe variiert im Allgemeinen zwischen 19 Zoll und 24 Zoll. Einige Geräte weisen weitere Eigenschaften auf, wie z. B. eine Zeilenmaske zur besseren Orientierung im Text. Bild­schirm­lese­geräte brauchen einen Stro­man­schluss und sind aufgrund ihrer Größe in der Regel nicht mobil anwendbar.
Bei der Auswahl eines Gerätes sollte man auf eine einfache Bedienbarkeit und gute Ergonomie achten. Während die meisten Bild­schirm­lese­geräte zum Lesen verwendet werden, gibt es Geräte, bei denen die Kamera schwenkbar oder eine zusätzliche Kamera angebracht ist. Somit können auch weiter entfernt liegende Objekte im Raum oder das eigene Gesicht betrachtet werden. Einige Bild­schirm­lese­geräte verfügen über einen Anschluss für den Computer.

Kosten­über­nahme durch Krankenkassen

Ab einem 6-fachen Ver­grö­ße­rungsbedarf stellen gesetzliche Krankenkassen in der Regel ihren Versicherten Bild­schirm­lesegeräte zu Verfügung, wenn ein Rezept vom Augenarzt vorliegt. Die Versicherten zahlen den Rezept­kosten­anteil und das Gerät bleibt Eigentum der Kranken­kasse. Bei privat Versicherten werden Kosten für Bild­schirm­lese­geräte nur über­nommen, wenn der abge­schlossene Vertrag dies vorsieht.

Hören Sie hier den Artikel des AMD-Netz aus dem Magazin Augenlicht Ausgabe 2/2019 zum Thema Bild­schirm­lese­gerät:

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