Finanzielle Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen in Nordrhein-Westfalen (Stand 01.07.2024)
Nordrhein-Westfalen gewährt seheingeschränkten Menschen Hilfe für hochgradig Sehbehinderte (Sehbehindertengeld) bzw. Blindengeld.
Monatliche Leistungshöhe des Sehbehindertengeldes:
- 77,00 Euro (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr)
Monatliche Leistungshöhe des Blindengeldes:
- Blinde Menschen ab dem 60. Lebensjahr erhalten 473,00 Euro
- Blinde Menschen vom 18. bis zur Vollendung des 59. Lebensjahr erhalten 880,28 Euro
- Minderjährige blinde Menschen erhalten 440,90 Euro
- Taubblinde Menschen erhalten die o. g. Leistung plus Gehörlosengeld in Höhe von 77,00 Euro
Kürzungen des Blindengeldes:
- Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet, es werden gekürzte Beträge gezahlt.
- Eine Kürzung des Blindengeldes bei minderjährigen Menschen mit einem Pflegegrad findet nicht statt.
- Blinden Menschen in einer Pflege- oder Senioreneinrichtung wird das Blindengeld gekürzt, mindestens erhalten sie die Hälfte des ihnen zustehenden Blindengeldes.
Antragstellung:
Westfalen-Lippe
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Fachbereich Soziales
Warendorfer Str. 26 – 28
48145 Münster
Tel. 0251 591 – 0
Das Antragsformular, die augenärztliche Bescheinigung sowie weitere Informationen zum Blindengeld und Ihren Ansprechpartner beim LWL
finden Sie hier.
Ein telefonisches Informationsangebot gibt es montags bis donnerstags von 8.00 bis 20.00 Uhr unter 0251 591-5115.
Rheinland:
Landschaftsverband Rheinland LVR
Dezernat Soziales und Integration LVR
Fachbereich Soziales
50663 Köln
Das Antragsformular und weitere Informationen erhalten Sie auf der Serviceseite des LVR.
Anträge und weitere Auskünfte erhalten Sie bei den zuständigen Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe und Rheinland.
Hilfe für hochgradig Sehbehinderte (Sehbehindertengeld) bzw. Blindengeld werden einkommensunabhängig gezahlt und werden bei anderen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet.
Beratungshotline 01805 / 774 778
Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.
Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr
dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min
Regelungen zum Sehbehinderten- und Blindengeld in den einzelnen Bundesländern
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen