Blindenführhunde
Neben dem weißen Stock ermöglichen Blindenführhunde blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen eine große Mobilität. Diese speziell ausgebildeten Hunde zeigen nicht nur Gehwege, Zebrastreifen, Ampelanlagen und Hindernisse, wie z.B. Baustellen an, sondern auch Treppen, Stufen oder Briefkästen. Da sie als Hilfsmittel gelten, dürfen sie auch in normalerweise für Hunde nicht zugängliche Bereiche wie Arztpraxen oder Lebensmittelgeschäfte mitgenommen werden.
Zusammenarbeit im Führgespann
Der Blindenführhund und sein Halter werden zusammen als „Führgespann“ bezeichnet. Die wichtigste Voraussetzung für ein gut funktionierendes Führgespann und eine harmonische Zusammenarbeit ist die soziale Bindung zwischen Mensch und Hund. Gelingt der Aufbau einer gegenseitigen Vertrauensbasis nicht, ist das Verhältnis zwischen Mensch und Führhund häufig unsicher. Der Bindungsaufbau ist besonders im ersten Jahr der Zusammenarbeit wichtig. Dennoch ist es nötig, auch nach dem ersten Jahr engen Kontakt zu dem Tier zu halten, um die soziale Bindung aufrechtzuerhalten und auszubauen. Um die Arbeit des Blindenführhundes nicht zu behindern, ist es notwendig, dass der Halter korrekte Anweisungen geben kann und die Kontrolle behält. Zudem ist es erforderlich, dass der Mensch den Ausweichmanövern seines Hundes folgen kann.
Fähigkeiten des Blindenführhundes
Zunächst ist ein Blindenführhund in der Lage, auf Anweisung Türen, Treppen, Fußgängerüberwege, Briefkästen oder freie Plätze im Bus oder in der Bahn zu suchen. Er zeigt das Gefundene an, indem er davor stehen bleibt. Zudem führen Blindenführhunde blinde und sehbehinderte Menschen sicher durch Orte, indem sie Hindernissen am Boden wie Schlaglöcher oder Pfützen, sowie Straßenschildern oder anderen Fußgängern ausweichen. Ein Blindenführhund ist in der Lage, Hindernisse anzuzeigen und zu umgehen, die für ihn selbst keine Hindernisse sind.
Voraussetzung für die Haltung
Auch ein Blindenführhund ist außerhalb seiner Führtätigkeit ein ganz normaler Hund mit all seinen Verhaltensmustern und Bedürfnissen. Er ist ein soziales Wesen und muss in das soziale Umfeld integriert werden. Wie jeder „normale“ Hund benötigt er Pflege und Zuwendung. Darüber hinaus ist eine artgerechte Haltung zu erfüllen. Dazu gehört auch der tägliche Auslauf inklusive Freilauf ohne Führgeschirr und Leine von 45 bis 60 Minuten, damit das Tier sich ausgiebig bewegen und seinen Bedürfnissen nachgehen kann.
Nur wer bereit ist, die Verantwortung für einen Hund zu übernehmen und eine artgerechte Haltung gewährleisten kann, ist berechtigt, zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen einen Führhund zu erhalten.
Hunderassen
Eine Vielzahl von Hunderassen wird zum Blindenführhund ausgebildet. Zu den am häufigsten ausgebildeten Rassen gehören:
- Labrador Retriever
- Golden Retriever
- Schäferhunde
Hunde weisen rassenspezifische Eigenschaften auf. So verhält sich beispielsweise der Labrador Retriever sowohl seiner Umwelt als auch Menschen gegenüber freundlich, aufgeschlossen und neugierig. Über die Wesenszüge und Verhaltensweise der unterschiedlichen Hunderassen sollte man sich vorher informieren.
Beantragung und Kostenübernahme
Da der Blindenführhund in Deutschland im Sinne des Krankenversicherungsrechts § 33 SGB V als Hilfsmittel gilt, werden die sehr hohen Kosten bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen von den Krankenkassen übernommen. Voraussetzung für die Beantragung eines Blindenführhundes ist das Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis und eine Verordnung vom Augenarzt.
Vor der Beantragung eines Blindenführhundes ist eine ausführliche Beratung sinnvoll. Beratungsstellen können entsprechende Ansprechpartner nennen. Kontakte und Ansprechpartner finden Sie in unserem Adressverzeichnis.
Hören Sie hier den Artikel des AMD-Netz aus dem Magazin Augenlicht Ausgabe 2/2018 zum Thema Blindenführhund: