Finanzielle Hilfe für blinde Menschen in Bremen (Stand 01.07.2024)
In Bremen wird das Blindengeld als Landespflegegeld bezeichnet und blinden Menschen gewährt.
Monatliche Leistungshöhe des Landespflegegeldes:
- Volljährige blinde Menschen erhalten 517,59 Euro
- Minderjährige blinde Menschen erhalten ab Vollendung des 1. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 258,80 Euro
Kürzungen des Landespflegegeldes:
- Leistungen der Pflegeversicherung werden in vollem Umfang auf das Landespflegegeld angerechnet. Bei Pflegegrad 2 wird das Landespflegegeld gekürzt, bei den Pflegegraden 3 bis 5 besteht kein Leistungsanspruch, da die Anrechnungsbeträge höher sind als das Landespflegegeld.
- Minderjährige blinde Menschen erhalten bei den Pflegegraden 2 bis 5 kein Landespflegegeld.
- Blinden Menschen in einer Pflege- oder Senioreneinrichtung wird das Landespflegegeld um die Häfte gekürzt, wenn öffentlich-rechtliche Leistungsträger die Kosten der Unterbringung tragen.
Antragstellung:
Anträge und weitere Auskünfte erhalten Sie in der Stadtgemeinde Bremen im jeweiligen Sozialzentrum des Amtes für Soziale Dienste Bremen. In der Stadtgemeinde Bremerhaven ist das Sozialamt des Magistrats Bremerhaven zuständig.
Anträge und weitere Auskünfte erhalten Sie in der Stadtgemeinde Bremen im jeweiligen Sozialzentrum des Amtes für Soziale Dienste Bremen. In der Stadtgemeinde Bremerhaven ist das Sozialamt des Magistrats Bremerhaven zuständig.
Das Landespflegegeld ist unabhängig vom Einkommen und wird bei anderen Sozialleistungen auch nicht als Einkommen angerechnet. Lebt der Betroffene in einer Einrichtung oder erhält er Pflegegeld, wird es gekürzt bzw. es entfällt.
Beratungshotline 01805 / 774 778
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Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr
dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min
Regelungen zum Sehbehinderten- und Blindengeld in den einzelnen Bundesländern
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen