Elektronische Lupen
Funktionsweise
Über eine kleine Kamera wird der zu vergrößernde Ausschnitt auf einem Display wiedergegeben. Die Vergrößerungsmöglichkeiten sind einerseits durch die Voreinstellung des Gerätes und andererseits durch die Annäherung an den Ausschnitt gegeben. Diese kompakten Sehhilfen sind mit verschieden großen Displays erhältlich. Sie verfügen über eine Auswahl verschiedener Kontraste und erlauben das Einfrieren des Betrachungsausschnittes. Die Abbildungen sind gestochen scharf. Sie werden mit Akkus betrieben, die Laufzeiten von vier bis fünf Stunden garantieren.
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Anwendungsgebiete
Durch ihre Bauart (Displaygrößen zwischen 4 und 10 Zoll) können sie mobil eingesetzt werden. So können damit Preisschilder, Speisekarten oder Fahrpläne unterwegs gelesen werden.
Je stärker allerdings der Vergrößerungsbedarf ist, desto weniger Text kann an dem kleinen Bildschirm angezeigt werden. Benötigt der Betroffene eine sehr starke Vergrößerung, wird es unter Umständen schwierig, einen Überblick über den Text zu behalten.
Zusätzliche Funktionen
Einige Modellvarianten erlauben es, kurzzeitig unter dem Gerät zu schreiben. Andere Geräte ermöglichen es, auch Objekte in größerer Entfernung zu erfassen und zu vergrößern. Zudem können manche elektronische Lupen an einen Computermonitor oder an ein Fernsehgerät angeschlossen werden. Vermehrt verfügen elektronische Lupen über einen Bildspeicher, sodass ein oder mehrere Fotos z. B. von einem Fahrplan gespeichert und zu einem späterem Zeitpunkt erneut betrachtet werden können.
Elektronische Lupe oder Bildschirmlesegerät?
Bei der Entscheidung zwischen Bildschirmlesegerät und elektronischer Lupe sollte beachtet werden, dass letztere ein klassisches Bildschirmlesegerät nicht ersetzen kann. Das Lesen längerer Texte mit einer elektronischen Lupe ist anstrengend. Die Lupe muss über den Text geführt werden und beim Zurückführen an den Zeilenanfang kann es leicht passieren, dass man durch kleine Auf- oder Abwärtsbewegungen in der Zeile verrutscht.
Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine elektronische Lupe bzw. beteiligen sich daran. Voraussetzung ist in der Regel eine benötigte 6-fache Vergrößerung und eine Sehschärfe von 0,1 und geringer. Bei eingeschränktem Kontrastsehvermögen, gravierenden Gesichtsfeldausfällen oder einem Nystagmus (Augenzittern) sind diese Hilfsmittel schon früher verordnungsfähig.
Hören Sie hier den Artikel des AMD-Netz aus dem Magazin Augenlicht Ausgabe 4/2016 zum Thema elektronische Lupen: