Frohe Weihnachten

Unsere Geschäfts­stelle bleibt vom 23.12.2024 bis zum 05.01.2025 geschlossen. Daher ist in dieser Zeit auch unsere Hotline nicht erreichbar. Ab dem 6. Januar sind wir wieder für Sie da. Unseren Augenarzt erreichen Sie für medizinische Fragen bereits am Freitag, 03.01.2025, von 10-12 Uhr.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr.

Ihr Team vom AMD-Netz

Auschnitt Weihnachtsbaum mit Kugeln

Hörbücher als Alternative zum Lesen

Hör­bü­che­reien bieten für seh­ein­ge­schränkte und blinde Menschen Bücher und Zeitschriften als Hörversion zur Ausleihe an. Eine Vielzahl von Büchern wird dafür mit geschulten Sprechern als Hörbücher produziert und bietet damit eine echte Alternative zum Lesen. Verfügbar sind neben der Unter­hal­tungs­li­te­ra­tur auch Sachbücher und wis­sen­schaft­li­che Werke. Vorteil der Hörbücher: Es sind keine Kenntnisse der Blin­den­schrift erforderlich.
Die meisten Bücher werden im DAISY-Format (Digital Assessible Information System) produziert, dem inter­na­ti­o­na­len Hör­buch­for­mat. So passt ein ganzes Buch auf eine einzige CD und verschiedene Funktionen wie kapitelweises Ansteuern sind möglich. Zum Abhören der Bücher benötigt man entweder einen Daisy-Player oder ein normales MP3-Abspielgerät.

Abspiel­ge­räte

Daisy-Player erhalten Sie im Hilfs­mit­tel­han­del. Er gilt als Hilfsmittel zur Befriedigung von Kul­tur­be­dürf­nis­sen. Einige Modelle sind so gestaltet, dass die Tasten sehr gut zu fühlen sind und die Bedienung sehr einfach ist. Sind die medizinischen Vor­aus­set­zun­gen erfüllt, kann dieses Abspielgerät bei der Krankenkasse beantragt werden. Dazu muss der Augenarzt ein Rezept (8A) mit dem Namen des Gerätes, der Diagnose und dem Visus ausstellen. Das Rezept sollte mit einem Kos­ten­vor­an­schlag bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Wenn Sie sich für ein normales MP3-Gerät entscheiden, sollten Sie ein einfach zu bedienendes Modell mit kontrastreich gestalteter Anzeige wählen. Das erleichtert den Umgang mit Hörbüchern. Aber auch mit Smartphone, Tablet oder der virtuellen Sprachas­sis­ten­tin Alexa kann man Hörbücher nutzen.

Ausleihe

Hör­bü­che­reien sind Leih­bü­che­reien. Sie bestellen die CDs per Post, per Telefon oder im Internet. Die Büchereien versenden die Hörbücher in brief­kas­ten­ge­rech­ten Versandboxen oder speziellen Brief­um­schlä­gen. Die Ausleihfrist beträgt in der Regel vier Wochen für Hörbücher und fünf Tage bis zu drei Wochen für Hör­zeit­schrif­ten. Ihre Buchwünsche werden von der Bücherei in einer individuellen Liste gespeichert und nach und nach abgearbeitet.
Die Rücksendung der ausgeliehenen CDs erfolgt denkbar einfach: Sie kleben den mit­ge­lie­fer­ten Adres­sauf­kle­ber über die Emp­fän­ge­r­adresse und werfen die Versandbox ohne Porto und weitere Verpackung in den nächsten Briefkasten.
Da es sich bei dem Versand der Hörbücher um eine Blin­den­sen­dung handelt, sind der Versand und die Rücksendung kostenfrei.

Alternativ zur Ausleihe per Post haben Sie auch die Möglichkeit, Hörbücher her­un­ter­zu­la­den. Ebenso können Sie eigene SD-Karten und USB-Sticks einschicken, die von der Hörbücherei mit den gewählten Titeln bespielt werden.

Hörbücherei-Apps

Zusätzlich stellen einige Hör­bü­che­reien die App "Blibu“ zur Verfügung, mit denen Hörer und Hörerinnen Zugang zu dem Katalog der jeweiligen Bücherei erhalten. Mit "Blibu" können Sie Bücher suchen, finden, bestellen und herunterladen. Dazu benötigen Sie ein Tablet oder ein Smartphone. Die App ist kostenlos erhältlich.

Anmeldung

Das Anmel­de­for­mu­lar für die Hör­bü­che­reien sowie weitere Informationen erhalten Sie auf verschiedenen Wegen:

  • Fordern Sie das Formular telefonisch oder schriftlich direkt bei den Hör­bü­che­reien an.
  • Laden Sie das Formular von der Homepage der Hörbücherei herunter, drucken Sie es aus und senden Sie es postalisch zu.
  • Melden Sie sich online direkt auf der Homepage der Hörbücherei an.

Zur Anmeldung ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie aufgrund einer Auge­n­er­kran­kung Bücher nicht mehr lesen können. Dazu zählen z. B. ein einfaches Attest vom Augenarzt, der Schwer­behinderten­ausweis in Kopie mit dem Merkzeichen BL, oder der Stempel des Blinden- und Seh­be­hin­der­ten­ver­eins.

Hören Sie hier den Artikel des AMD-Netz aus dem Magazin Augenlicht Ausgabe 2/2019 zum Thema Hörbücherei: "Lesen wenn die Brille nicht mehr ausreicht"

Audiodatei
Icon Podcast

Podcast: #13 Schmökern mit den Ohren - Tipps für die Hörbücherei
Hören Sie auch gerne hierzu Klaus Hahn, Ehrenmitglied des DBSV und Ehren­vor­sit­zen­der des BSVW.

Hier finden Sie den Mitschnitt der digitalen Patienten­ver­anstaltung: "Hörbücher - Lesen mit den Ohren" mit Marina Melzer, Mitarbeiterin der Westdeutschen Bibliothek der Hörmedien.

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