Aktualisierte Stellungnahme zur Behandlung der feuchten AMD (Anti-VEGF-Therapie)
Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG), die Retinologische Gesellschaft und der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) haben ihre Stellungnahme zur Anti-VEGF-Therapie bei feuchter AMD unter Berücksichtigung eines neuen Medikamentes aktualisiert.
Die Aktualisierung der Stellungnahme berücksichtigt die neuen Ergebnisse zu therapeutischen Strategien (Behandlungsmöglichkeiten) und die Zulassung eines neuen Anti-VEGF-Medikamentes (Beovu®).
Die feuchte AMD wird diagnostiziert mittels Erhebung funktioneller und morphologischer Befunde. Verfahren sind:
- Fluoreszensangiografie (Untersuchung mit Hilfe von Kontrastmitten)
- Funduskopie (Augenspiegelung)
- Überprüfung des Sehvermögens (z. B. mit Sehtafeln)
- OCT-Untersuchung (Optische Kohärenztomografie, zur Diagnostik und Therapiesteuerung der feuchten AMD seit einiger Zeit zugelassen)
Die funktionelle und morphologische Befunderhebung sollte auch für die Verlaufsbeobachtung durchgeführt werden.
Behandelt wird diese Erkrankung mit Spritzen ins Auge (Anti-VEGF-Therapie). Zu den bewährten Medikamenten zählen Lucentis® (Ranibizumab) und Eylea® (Aflibercept), seit kurzem auch das Medikament Beovu® (Brolucizumab). Medikamente mit dem Wirkstoff Bevacizumab – für Beratende bekannt unter „Avastin“ – können zudem „off label“ eingesetzt werden.
Bei morphologischer Verschlechterung oder mangelndem Erfolg kann ein Medikamentenwechsel erwogen werden.
Als Behandlungsstrategie wird unverändert empfohlen, mit einer Initialtherapie (3 IVOM im Abstand von jeweils 4 Wochen) zu beginnen und danach in Abhängigkeit vom Befund die weiteren Injektionen festzulegen. Über- und Unterbehandlungen sollten vermieden werden. Es gilt der Grundsatz „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“. Dabei können verschiedene Therapieschemen angewendet werden („pro re nata“, PRN oder „Treat and Extent“, T&E).
Die aktualisierte Stellungnahme empfiehlt weiterhin die bewährten Wiederbehandlungs- und Aktivitätskriterien und gibt Anleitungen zum Medikamentenwechsel und zu Auslassversuchen. Sie erläutert die Kriterien für den Therapieabbruch sowie den Zeitrahmen für Kontrollen nach IVOM.
Zudem stellt die Aktualisierung klar, dass die Patientenaufklärung das Risiko einer Endophthalmitis (Entzündung des Augeninneren) enthalten muss. Es müssen die hierbei auftretenden Symptome besprochen werden. Die Patientinnen und Patienten müssen außerdem den Hinweis erhalten, sich bei Entzündungsanzeichen direkt in die Praxis zu begeben.
Quelle: Blickpunkt Auge des DBSV (Zusammenfassung der Redaktion)
Stellungnahme des BVA vom 15.10.2022:
https://www.augeninfo.de/stellungnahmen/Anti-VEGF-Therapie_neovask_AMD.pdf