Aktualisierte Stellungnahme zur Behandlung der feuchten AMD (Anti-VEGF-Therapie)

Die Deutsche Oph­thal­mo­lo­gi­sche Gesellschaft (DOG), die Reti­no­lo­gi­sche Gesellschaft und der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) haben ihre Stellungnahme zur Anti-VEGF-Therapie bei feuchter AMD unter Berück­sich­ti­gung eines neuen Medikamentes aktualisiert.

Die Aktu­a­li­sie­rung der Stellungnahme berück­sich­tigt die neuen Ergebnisse zu the­ra­peu­ti­schen Strategien (Behand­lungs­mög­lich­keiten) und die Zulassung eines neuen Anti-VEGF-Medikamentes (Beovu®).

Die feuchte AMD wird dia­gnos­ti­ziert mittels Erhebung funktioneller und mor­pho­lo­gi­scher Befunde. Verfahren sind:

  • Flu­o­res­zens­an­gio­gra­fie (Untersuchung mit Hilfe von Kon­trast­mit­ten)
  • Funduskopie (Augen­spie­ge­lung)
  • Überprüfung des Sehvermögens (z. B. mit Sehtafeln)
  • OCT-Untersuchung (Optische Kohärenz­tomografie, zur Diagnostik und The­ra­pie­steu­e­rung der feuchten AMD seit einiger Zeit zugelassen)

Die funktionelle und mor­pho­lo­gi­sche Befun­d­er­he­bung sollte auch für die Ver­laufs­be­ob­ach­tung durchgeführt werden.

Behandelt wird diese Erkrankung mit Spritzen ins Auge (Anti-VEGF-Therapie). Zu den bewährten Medikamenten zählen Lucentis® (Ranibizumab) und Eylea® (Aflibercept), seit kurzem auch das Medikament Beovu® (Brolucizumab). Medikamente mit dem Wirkstoff Bevacizumab – für Beratende bekannt unter „Avastin“ – können zudem „off label“ eingesetzt werden.

Bei mor­pho­lo­gi­scher Ver­schlecht­erung oder mangelndem Erfolg kann ein Medi­ka­men­ten­wech­sel erwogen werden.

Als Behand­lungs­stra­te­gie wird unverändert empfohlen, mit einer Initi­al­the­ra­pie (3 IVOM im Abstand von jeweils 4 Wochen) zu beginnen und danach in Abhängigkeit vom Befund die weiteren Injektionen festzulegen. Über- und Unter­be­hand­lun­gen sollten vermieden werden. Es gilt der Grundsatz „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“. Dabei können verschiedene The­ra­pies­che­men angewendet werden („pro re nata“, PRN oder „Treat and Extent“, T&E).

Die aktualisierte Stellungnahme empfiehlt weiterhin die bewährten Wie­der­be­hand­lungs- und Akti­vi­täts­kri­te­rien und gibt Anleitungen zum Medi­ka­men­ten­wech­sel und zu Aus­lass­ver­su­chen. Sie erläutert die Kriterien für den The­ra­pie­ab­bruch sowie den Zeitrahmen für Kontrollen nach IVOM.

Zudem stellt die Aktu­a­li­sie­rung klar, dass die Pati­en­ten­auf­klä­rung das Risiko einer Endo­ph­thal­mi­tis (Entzündung des Augeninneren) enthalten muss. Es müssen die hierbei auftretenden Symptome besprochen werden. Die Patientinnen und Patienten müssen außerdem den Hinweis erhalten, sich bei Ent­zün­dungs­an­zei­chen direkt in die Praxis zu begeben.

Quelle: Blickpunkt Auge des DBSV (Zusam­men­fas­sung der Redaktion)

Stellungnahme des BVA vom 15.10.2022:
https://www.augeninfo.de/stel­lung­nah­men/Anti-VEGF-Therapie_neovask_AMD.pdf

Datum