Arztbesuch: Kein Risiko eingehen bei Augen­erkrankungen

Bonn - Nach und nach werden die drastischen Beschrän­kun­gen des öffentlichen, privaten und Arbeitslebens aufgrund von Verordnungen und Verfügungen in der Corona Pandemie wieder gelockert. Doch viele Menschen mit einer Netz­haut­erkrankung sind verunsichert. Sie wissen nicht, wie ein Besuch in der Auge­n­a­rzt­pra­xis möglich ist oder ob dieser Arztbesuch mit Gefahren für sie verbunden sein könnte. Das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium (BMG) weist darauf hin, dass planbare Behandlungen, Unter­su­chun­gen und operative Eingriffe wieder stattfinden dürfen.

„Auch die Auge­n­a­rzt­pra­xen sollten sich nicht mehr rein auf die Behandlungen von Notfällen oder medizinisch absolut dringlichen Unter­su­chun­gen beschränken, sondern wieder allmählich in die Regel­ver­sor­gung einsteigen“, erläuterte Dr. Peter Heinz, 1. Vorsitzender des Berufs­ver­ban­des der Augenärzte (BVA), die neuen Lockerungen in einer Pres­se­mit­tei­lung bereits Mitte April. Betroffene mit einer Auge­n­er­kran­kung bedürfen einer regel­mä­ßi­gen Kontrolle. Diese ist nicht über einen längeren Zeitraum verschiebbar. „PRO RETINA möchte Menschen mit Netz­haut­erkrankungen ermutigen, die Lockerungen zu nutzen, um die eigene Sehkraft durch regelmäßige Kontrollen zu schützen und zu stärken. Ver­hal­tens­re­geln für den Praxisbesuch hat der Berufsverband der Augenärzte nun getroffen. Sie schaffen dafür Sicherheit“, betont Franz Badura, Vorsitzender von PRO RETINA Deutschland e. V.

Rücksprache mit Ärztin oder Arzt

Grund­sätz­lich sollten demnach Patientinnen und Patienten nicht ohne Termin oder vorherige Rücksprache zur Augenärztin oder zum Augenarzt gehen. Die Terminvergabe erfolgt in vielen Praxen derzeit so, dass möglichst wenig Zeit im Wartezimmer und in der Praxis verbracht werden muss. Teilweise sind alternative telefonische Beratungen oder, sofern die technischen Vor­aus­set­zun­gen bestehen, Vide­o­sprech­stun­den möglich. Allerdings müssen sich die Auge­n­a­rzt­pra­xen wie alle anderen Arztpraxen auch nach den Hygi­e­ne­vor­ga­ben der einzelnen Bundesländer richten.

Für die Patientinnen und Patienten ist es wichtig, in der Praxis einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, um die Verbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen – auch wenn keine Krank­heits­zei­chen vorliegen. Die Abstands­re­geln zwischen Patientinnen und Patienten sowie zum Praxisteam müssen eingehalten werden.

Die voll­stän­di­gen Ver­hal­tens­re­geln bei Auge­n­a­rzt­be­su­chen während der Corona Pandemie finden Sie unter folgendem Link des BVA: https://augeninfo.de/cms/fileadmin/PDF/bva_patienteninfo_corona.pdf

Quelle: PRO RETINA Deutschland e. V.

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