Arztbesuch: Kein Risiko eingehen bei Augenerkrankungen
Bonn - Nach und nach werden die drastischen Beschränkungen des öffentlichen, privaten und Arbeitslebens aufgrund von Verordnungen und Verfügungen in der Corona Pandemie wieder gelockert. Doch viele Menschen mit einer Netzhauterkrankung sind verunsichert. Sie wissen nicht, wie ein Besuch in der Augenarztpraxis möglich ist oder ob dieser Arztbesuch mit Gefahren für sie verbunden sein könnte. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weist darauf hin, dass planbare Behandlungen, Untersuchungen und operative Eingriffe wieder stattfinden dürfen.
„Auch die Augenarztpraxen sollten sich nicht mehr rein auf die Behandlungen von Notfällen oder medizinisch absolut dringlichen Untersuchungen beschränken, sondern wieder allmählich in die Regelversorgung einsteigen“, erläuterte Dr. Peter Heinz, 1. Vorsitzender des Berufsverbandes der Augenärzte (BVA), die neuen Lockerungen in einer Pressemitteilung bereits Mitte April. Betroffene mit einer Augenerkrankung bedürfen einer regelmäßigen Kontrolle. Diese ist nicht über einen längeren Zeitraum verschiebbar. „PRO RETINA möchte Menschen mit Netzhauterkrankungen ermutigen, die Lockerungen zu nutzen, um die eigene Sehkraft durch regelmäßige Kontrollen zu schützen und zu stärken. Verhaltensregeln für den Praxisbesuch hat der Berufsverband der Augenärzte nun getroffen. Sie schaffen dafür Sicherheit“, betont Franz Badura, Vorsitzender von PRO RETINA Deutschland e. V.
Rücksprache mit Ärztin oder Arzt
Grundsätzlich sollten demnach Patientinnen und Patienten nicht ohne Termin oder vorherige Rücksprache zur Augenärztin oder zum Augenarzt gehen. Die Terminvergabe erfolgt in vielen Praxen derzeit so, dass möglichst wenig Zeit im Wartezimmer und in der Praxis verbracht werden muss. Teilweise sind alternative telefonische Beratungen oder, sofern die technischen Voraussetzungen bestehen, Videosprechstunden möglich. Allerdings müssen sich die Augenarztpraxen wie alle anderen Arztpraxen auch nach den Hygienevorgaben der einzelnen Bundesländer richten.
Für die Patientinnen und Patienten ist es wichtig, in der Praxis einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, um die Verbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen – auch wenn keine Krankheitszeichen vorliegen. Die Abstandsregeln zwischen Patientinnen und Patienten sowie zum Praxisteam müssen eingehalten werden.
Die vollständigen Verhaltensregeln bei Augenarztbesuchen während der Corona Pandemie finden Sie unter folgendem Link des BVA: https://augeninfo.de/cms/fileadmin/PDF/bva_patienteninfo_corona.pdf
Quelle: PRO RETINA Deutschland e. V.