BDOC unterstützt „Augenrat“ – Augenärztliches Zweitmeinungsportal jetzt online
Der Bundesverband Deutscher OphthalmoChirurgen (BDOC) unterstützt das Online-Angebot “Augenrat”, das Patienten mit chirurgisch therapierbaren Augenerkrankungen “eine gesicherte und unabhängige zweite Meinung” bieten möchte.
“Die ärztliche Zweitmeinung ist seit Jahresbeginn bei bestimmten Eingriffen eine Kassenleistung. Eine zweite unabhängige Meinung ist aber auch oft bei anderen Diagnosen wichtig”, erklärt der BDOC. Das Auge sei ein sehr wichtiges Organ, und Eingriffe rund um das Auge hätten daher eine große Bedeutung für jeden betroffenen Patienten.
“Für planbare Operationen in der Ophthalmologie”, so teilt der BDOC mit, “haben sich dieses Jahr Professoren der Augenheilkunde im Augenrat zusammengeschlossen, um Patienten auch für Augenerkrankungen eine gesicherte und unabhängige zweite Meinung zu bieten. Patienten können über die Homepage www.augenrat.de direkt und unkompliziert Kontakt zu den Experten vom Augenrat aufnehmen und von diesen die Erstdiagnose und die empfohlene Therapie oder Operation überprüfen lassen. Das Beratungsangebot steht jedermann offen.”
Die für den Augenrat tätigen Professoren seien jeweils Spezialisten in ihrem Fachgebiet und gäben aufgrund der vom Patienten eingereichten Befunde und Arztbriefe eine unabhängige zweite Meinung ab. Die Experten im Augenrat seien zumeist schon selbst nicht mehr aktiv im Klinik- oder Praxisgeschehen involviert, betont der BDOC, und erfüllten auch deshalb “höchste Ansprüche an Objektivität und Unabhängigkeit”. Die Expertise der Professoren im Augenrat stehe nach langjähriger Tätigkeit an renommierten Universitäten außer Frage.
Der Augenrat, so heißt es abschließend, sei gemeinnützig und habe keine wirtschaftlichen Interessen. Es entstünden den Patienten nur einmalig Kosten für eine Beratung mit einer Rechnung nach der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ). Ob die Kosten durch die Krankenkasse erstattet würden, müssten die Patienten selbst klären.
Quelle: biermann-medizin.de