Behinderten-Pausch­be­träge erhöht

Ab dem Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2021 werden die steuerlichen Pausch­be­träge für Menschen mit Behinderung verdoppelt. Auch der Pfle­ge­pausch­be­trag wird erhöht. Zudem wird ein behin­de­rungs­be­ding­ter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt.

Für Inhaber eines Schwer­behinderten­ausweises mit den Merkzeichen „Bl“, „TBl“ oder „H“ bedeutet das Gesetz, dass der Pauschbetrag von bislang 3.700 auf 7.400 Euro steigt und zusätzlich ein Fahrt­kos­ten­pausch­be­trag von 4.500 Euro geltend gemacht werden kann. Bei geringerer Seh­be­hin­de­rung und entsprechend geringerem Grad der Behinderung gelten anteilige Beträge.

Die erstmals seit 1975 erfolgte und damit überfällige Erhöhung der Pausch­be­träge begrüßt der DBSV ausdrücklich. „Es darf aber nicht passieren, dass nun wieder mehrere Jahrzehnte Stillstand folgen“, mahnt DBSV-Präsident Klaus Hahn.

Besonders hervorzuheben ist überdies, dass taubblinde Menschen mit dem im Schwer­behinderten­ausweis eingetragenen Merkzeichen „TBl“ im Steuerrecht künftig ausdrücklich die gleichen Pausch­be­träge wie blinde Menschen mit Merkzeichen „Bl“ erhalten. „Mit dem 2016 eingeführten Merkzeichen „TBl“ ist damit nun endlich auch ein echter Nach­teils­aus­gleich verknüpft“, freut sich Hahn.

Hintergrund der Pausch­be­träge

Jeder Steu­er­pflich­tige kann die unver­meid­li­chen behin­de­rungs­be­ding­ten und damit „außer­ge­wöhn­li­chen” Belastungen, die sich auf seinen Haushalt auswirken, bei der Ein­kom­men­steuer geltend machen. Um behinderten Menschen den Ein­zel­nach­weis ihrer behin­de­rungs­be­ding­ten Mehr­auf­wen­dun­gen zu ersparen und die Verwaltung zu entlasten, besteht die Möglichkeit, an Stelle eines Ein­zel­nach­weises Pausch­be­träge in Anspruch zu nehmen. Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung und den Merkzeichen im Schwer­behinderten­ausweis.

Kennen Sie blinde und sehbehinderte Menschen ohne E-Mail-Zugang? Falls ja, bitte weitersagen: Den Newsletter des DBSV kann man sich auch am Telefon vorlesen lassen! Einfach das DBSV-Infotelefon unter der Nummer 030 / 2555 80808 anrufen, alles Weitere wird erklärt.

Quelle: Newsletter "dbsv-direkt", Deutscher Blinden- und Seh­behinderten­verband e. V.

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