Braille-Aufkleber für den Per­so­na­l­aus­weis

In allen Bür­ge­räm­tern ist ab Herbst 2021 ein transparenter Aufkleber mit den Braille-Zeichen „ad“ (Aus­weis­do­ku­ment) für Per­so­na­l­aus­weis, elek­tro­ni­schen Auf­ent­halts­ti­tel oder eID-Karte erhältlich. Dies regelt seit August eine Novelle der Per­so­na­l­aus­weis­ver­ord­nung - §18 Aufkleber mit Braille­schrift.

Nach Auskunft des zuständigen Bun­des­mi­nis­te­ri­ums (BMI) ist kein formaler Antrag dafür nötig. Es reicht aus, der zuständigen Sach­be­a­r­bei­tung im Bürgeramt mündlich mitzuteilen, dass ein Braille-Aufkleber gewünscht wird. Etwaige Nachweise einer Seh­beein­trächti­gung wie der Schwer­behinderten­ausweis wurden für das formlose Antrags­ver­fah­ren nicht festgelegt. Der Aufkleber ist kostenfrei erhältlich und wird bei der Ausgabe des Per­so­na­l­aus­weises auf der Rückseite desselben angebracht. Er ist auch zu einem anderen Zeitpunkt erhältlich – zum Beispiel, wenn für einen noch gültigen Ausweis ein Braille-Aufkleber benötigt wird.

Dass es nun eine Braille-Beschriftung des Per­so­na­l­aus­weises zur Unter­schei­dung von anderen Karten gibt, ist auch ein Erfolg der Arbeit des DBSV. Wün­schens­wert bleibt, dass diese Beschriftung künftig in einer dauerhaften Prägung statt eines unsicheren Aufklebers erfolgt. Laut BMI ist eine Prägung aufgrund des derzeitigen technischen Verfahrens zur Herstellung der Sicher­heits­merk­male des Per­so­na­l­aus­weises noch nicht möglich. Der DBSV wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass hier ein Weg für eine Prägung gefunden wird.

Sollten sich in der Praxis Schwie­rig­kei­ten mit dem Erhalt eines Braille-Aufklebers im Bürgeramt häufen, wären wir über eine Rückmeldung dankbar. Diese können gesendet werden an: j.mattert@dbsv.org.

Quelle: Deutscher Blinden- und Seh­behinderten­verband e. V.

 

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