Braille-Aufkleber für den Personalausweis
In allen Bürgerämtern ist ab Herbst 2021 ein transparenter Aufkleber mit den Braille-Zeichen „ad“ (Ausweisdokument) für Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder eID-Karte erhältlich. Dies regelt seit August eine Novelle der Personalausweisverordnung - §18 Aufkleber mit Brailleschrift.
Nach Auskunft des zuständigen Bundesministeriums (BMI) ist kein formaler Antrag dafür nötig. Es reicht aus, der zuständigen Sachbearbeitung im Bürgeramt mündlich mitzuteilen, dass ein Braille-Aufkleber gewünscht wird. Etwaige Nachweise einer Sehbeeinträchtigung wie der Schwerbehindertenausweis wurden für das formlose Antragsverfahren nicht festgelegt. Der Aufkleber ist kostenfrei erhältlich und wird bei der Ausgabe des Personalausweises auf der Rückseite desselben angebracht. Er ist auch zu einem anderen Zeitpunkt erhältlich – zum Beispiel, wenn für einen noch gültigen Ausweis ein Braille-Aufkleber benötigt wird.
Dass es nun eine Braille-Beschriftung des Personalausweises zur Unterscheidung von anderen Karten gibt, ist auch ein Erfolg der Arbeit des DBSV. Wünschenswert bleibt, dass diese Beschriftung künftig in einer dauerhaften Prägung statt eines unsicheren Aufklebers erfolgt. Laut BMI ist eine Prägung aufgrund des derzeitigen technischen Verfahrens zur Herstellung der Sicherheitsmerkmale des Personalausweises noch nicht möglich. Der DBSV wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass hier ein Weg für eine Prägung gefunden wird.
Sollten sich in der Praxis Schwierigkeiten mit dem Erhalt eines Braille-Aufklebers im Bürgeramt häufen, wären wir über eine Rückmeldung dankbar. Diese können gesendet werden an: j.mattert@dbsv.org.
Quelle: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.