„Elektrisch fahren tut hörbar gut!“ – Warngeräusch für Elektro­fahr­zeuge gefordert

Berlin, 2. Mai 2019. Lautlose Elektro­fahr­zeuge stellen für Fußgänger und Radfahrer eine Unfallgefahr dar, die größer ist als bei her­kömm­li­chen Fahrzeugen mit Ver­bren­nungs­mo­tor. Ab Juli 2021 müssen deshalb alle neu zugelassenen Hybrid- und Elektro­fahr­zeuge ein Warngeräusch von sich geben. Die dafür benötigte Technik wird AVAS genannt, das Akronym steht für „Acoustic Vehicle Alerting System“.

„Wir haben da allerdings ein Problem“, sagt Klaus Hahn, der Präsident des Deutschen Blinden- und Seh­behinderten­verbandes (DBSV). „Die Gefahr durch lautlose Autos besteht schon jetzt – und nicht erst in zwei Jahren! Jedes Fahrzeug, das ohne AVAS auf unsere Straßen kommt, wird dauerhaft lautlos fahren und so zu einem gefährlichen Mischverkehr aus hörbaren und lautlosen Autos beitragen.“ Gefährdet sind insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen, die im Verkehr auf die Wahrnehmung von Fahr­zeug­ge­räu­schen angewiesen sind. Aber auch für Kinder, Fahrradfahrer, ältere und unaufmerksame Ver­kehrs­teil­neh­mende besteht ein Sicher­heits­ri­siko.

Der DBSV fordert deshalb den sofortigen Einbau eines AVAS in alle Hybrid- und Elektro­fahr­zeuge und startet anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleich­stel­lung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai eine bundesweite Aktion. Unter dem Motto „Elektrisch fahren tut hörbar gut!“ werden die Mit­glieds­or­ga­ni­sa­ti­o­nen des DBSV in vielen deutschen Städten auf die Gefahren lautloser Fahrzeuge hinweisen und Faltblätter verteilen.

Gute Gründe für ein AVAS

  • Elektrische Fahrzeuge sind zu 37 Prozent öfter in Unfälle mit Fußgängern verwickelt als ihre konventionell betriebenen Pendants (Quellen unter www.dbsv.org/emobi-zahlen-fakten.html).
  • Fußgänger können ein elektrisch betriebenes Auto bei einer Geschwin­dig­keit von 20 km/h erst akustisch wahrnehmen, wenn es weniger als acht Meter entfernt ist. Das entspricht einer Zeitspanne von eineinhalb Sekunden bis zum Aufprall.
  • Im öffentlichen Nahverkehr ist ein AVAS aus einem weiteren Grund wichtig: Ein Bus, der lautlos ankommt und hält, ist von einem blinden Menschen nicht auffindbar und damit nicht barrierefrei.
  • Die Unfall­for­schung der Versicherer (UDV) teilt die Sicher­heits­be­den­ken des DBSV gegenüber lautlosen E-Kraft­fahr­zeu­gen: Bis ein Warngeräusch verpflichtend ist, gibt es eine Sicher­heits­lü­cke. Jeder Halter sollte sich dessen bewusst sein und schon jetzt ein AVAS einbauen lassen.
  • Bei der Förderung der Bun­des­re­gie­rung für den Kauf von Elektro­fahr­zeugen werden die Kosten für ein AVAS berück­sich­tigt.

Weitere Informationen unter www.dbsv.org/emobi.html

Quelle: Deutscher Blinden- und Seh­behinderten­verband e. V. , Pres­se­spre­cher Volker Lenk

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