Informationen zum Fahrkartenverkauf in Zügen der Deutschen Bahn
Seit dem 01.01.2022 ist es generell nicht mehr möglich, Tickets bei den Zugbegleiterinnen und Zugbegleitern im Fernverkehr der Deutschen Bahn zu kaufen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, noch bis 10 Minuten nach Abfahrt des Zuges ein Ticket über DB Navigator oder bahn.de zu buchen.
Der Anspruch, eine Fahrkarte gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises in den Zügen des Fernverkehrs zu erwerben, bleibt hiervon unberührt! Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, die bei Antritt der Reise nicht mit einer Fahrkarte versehen sind, können also weiterhin eine Fahrkarte beim Zugpersonal zum Flexpreis erwerben. Der Flexpreis ist der Vollpreis ohne Aufschlag, jedoch unter Berücksichtigung etwaiger Ermäßigungen, wie z. B. BahnCard Rabatt. Ausdrücklich gilt auch weiterhin, dass der sog. Bordzuschlag“ nicht zu zahlen ist. Es bleibt dabei, das Zugpersonal gleich beim Einsteigen in den Zug darüber zu informieren, dass noch eine Fahrkarte benötigt wird.
Was hat sich beim Verfahren geändert?
Seit dem 14.11.2022 wurde der Verkauf einer Fahrkarte im Zug auf „Verkauf auf Rechnung“ umgestellt. Eine Bezahlung der Fahrkarte direkt im Zug ist somit nicht mehr möglich. Die Bezahlung der Fahrkarte erfolgt im Nachgang. Hierfür wird zusätzlich zur Fahrkarte eine Rechnung ausgestellt, die der Reisende in Verbindung mit seiner Fahrkarte vor Ort in Papierform ausgehändigt bekommt.
Die Rechnung kann im Nachgang über folgende Zahlungsmöglichkeiten beglichen werden:
- per Überweisung
- Klarna mittels Webseite
- PayPal mittels Webseite und
- in den DB-Reisezentren
Für die Bezahlung der Rechnung mittels Webseite können die Bezahlmöglichkeiten, die auf der Internetseite der Stelle für Fahrpreisnacherhebungen www.db-fn.de zur Bezahlung einer Fahrpreisnacherhebung angeboten werden, genutzt werden. Dabei ist die Rechnungsnummer gleichzusetzen mit der FN-Nummer.
Die Bearbeitung der an Bord der DB Fernverkehr AG ausgestellten Rechnungen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Stelle für Fahrpreisnacherhebungen. Bei Rückfragen oder Reklamationen zur Rechnung sowie Verlust der Rechnung wendet man sich direkt an die Stelle für Fahrpreisnacherhebungen.
Die Stelle für Fahrpreisnacherhebungen ist wie folgt zu erreichen: Tel. 07221 9235 1000 Montag bis Freitag von 8-18 Uhr
Achtung: Bitte ignorieren Sie die Aufforderung zur Eingabe der FN-Nummer.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung zu zahlen. Ein entsprechender Hinweis hierzu sowie zu den Bankdaten findet sich auf der ausgegebenen Rechnung.
Informationen zum neuen Verfahren werden auf der Internetseite https://www.bahn.de/service/individuelle-reise/barrierefrei bereitgestellt. Die Mitarbeitenden der Mobilitätsservice-Zentrale sowie in den DB-Reisezentren stehen ebenfalls für Fragen zum neuen Verfahren zur Verfügung.
Quelle: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverein e. V.