Neue Festbeträge für Sehhilfen

Der Vorstand des Spit­zen­ver­ban­des Bund der Krankenkassen (GKV-Spit­zen­ver­band) hat in seiner Sitzung am 15. April neue Festbeträge für Sehhilfen verabschiedet, die ab dem 1. August gelten. Damit gibt es erstmals seit 2008 eine Anpassung der Beträge, die die gesetzlichen Krankenkassen für Bril­len­glä­ser, Kontaktlinsen oder Lupen vorsehen. Der Festbetrag soll für die medizinisch notwendige Versorgung ausreichen.

Für einige Produkte werden die Festbeträge erhöht. Bei Standlupen mit Beleuchtung sind die Beträge allerdings abgesenkt worden. Erstmals sind in der Neufassung Festbeträge als Zuschlag für Kanten­filter­gläser und elektronische Lupen mit Bild­schirm­grö­ßen von 4,3 bis 5 Zoll enthalten.

Der DBSV hatte am diskutierten Entwurf massive Kritik geäußert, weil insbesondere die zur Bildung des Festbetrages genutzten Grundlagen nicht transparent offengelegt werden.

Der GKV-Spit­zen­ver­band hat in einigen Punkten nachgebessert und die Festbeträge im Vergleich zum Vorentwurf nun teilweise erhöht. Damit sind aber längst nicht alle Kritikpunkte des DBSV ausgeräumt: Bei einzelnen Positionen, wie zum Beispiel bei der Versorgung mit Kantenfiltern, ist die Spanne zwischen dem Festbetrag und den bekannten Abgabepreisen weiterhin extrem hoch. Eine Nach­voll­zieh­bar­keit der einzelnen Beträge ist noch immer nicht ausreichend transparent möglich. Der DBSV wird daher beobachten und kritisch prüfen, ob es nun endlich gelingt, ein zuzah­lungs­freies Ver­sor­gungs­an­ge­bot mit Sehhilfen für alle anspruchs­be­rech­tig­ten gesetzlich versicherten Personen zu ermöglichen.

Quelle: Newsletter "dbsv-direkt", Redaktion Andreas Bethke

Datum