Private Fernsehsender sollen mit verbindlichen Quoten zur Ausstrahlung von Hörfilmen verpflichtet werden

Berlin/Stuttgart, 17. Mai 2019. Der Ver­wal­tungs­rat des Deutschen Blinden- und Seh­behinderten­verbandes (DBSV) hat heute in Stuttgart per Resolution gefordert, die privaten Fernsehsender gesetzlich zur Einführung von Hör­film­an­ge­bo­ten zu verpflichten und dabei verbindliche Quoten festzulegen. „Die EU hat in einer Richtlinie strengere Regelungen zur Barriere­freiheit verabschiedet. Auch die privaten Sender müssen nun endlich mit der Ausstrahlung von Hörfilmen beginnen und dazu beitragen, dass der Anteil der bar­rie­re­freien Medi­en­an­ge­bote spürbar wächst“, betont DBSV-Geschäfts­füh­rer Andreas Bethke.

Der Verband fordert zudem, dass die Belange von blinden und seh­be­hin­der­ten sowie hör­be­hin­der­ten Menschen glei­cher­ma­ßen Beachtung finden. „Hörfilme gehören ebenso zur Barriere­freiheit wie Untertitel und Gebär­den­sprach­fas­sun­gen“, unterstreicht Bethke.

Die Resolution „Audio­deskription stärken – Eur­o­pa­recht­li­che Vorgaben nutzen!“ im Wortlaut unter: www.dbsv.org/resolution/vwr-2019-res-avmd.html

Hintergrund: Hörfilme und Audio­deskription

Hörfilme ermöglichen es blinden und seh­be­hin­der­ten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Diese Filme sind mit einer Audio­deskription (AD) versehen, die in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekor beschreibt. Die Bild­be­schrei­bun­gen werden in den Dialogpausen eingesprochen und im Fernsehen über eine zusätzliche Tonspur gesendet.

Hintergrund: Die AVMD-Richtlinie

Am 2. Oktober 2018 hat das Europäische Parlament die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (RL (EU) 2018/1808), die sogenannte AVMD-Richtlinie, verabschiedet. Private Fernsehsender, Streaming-Dienste und der öffentlich-rechtliche Rundfunk sind nun aufgerufen, ihre Angebote sukzessive barrierefrei zur Verfügung zu stellen und die Fortschritte zu dokumentieren. Außerdem sollen zentrale Anlaufstellen für Informationen und Beschwerden geschaffen werden. Die Vorgaben machen u. a. Änderungen im Rundfunk- bzw. Medi­en­staats­ver­trag bis spätestens 19. September 2020 erforderlich.

Quelle: Deutscher Blinden- und Seh­behinderten­verband e. V., Pres­se­spre­cher Volker Lenk

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