Relaunch des Portals REHADAT-Recht - Urteile und Gesetze noch leichter finden
Das Portal REHADAT-Recht wurde überarbeitet und ist nun online: in neuem Layout, mit erweiterten Inhalten und für mobile Endgeräte optimiert.
Das Portal www.rehadat-recht.de enthält eine Sammlung von über 15.500 Urteilen zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung oder Schwerbehinderung. Die Rechtsprechung stammt aus dem Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialrecht, ergänzt durch richtungsweisende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs. Außerdem sind im Portal die zugrundeliegenden Gesetze und Verordnungen dokumentiert und mit den Urteilen verlinkt, z. B. das SGB IX, die UN-Behindertenrechtskonvention und die Kraftfahrzeug-Hilfeverordnung.
Zur Orientierung sind die Entscheidungen verschiedenen Kategorien zugeordnet, z. B. Arbeit und Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung, Diskriminierung, Feststellungsverfahren, Hilfsmittel und Leistungen. Neu ist die Möglichkeit, sich zu einem Themenbereich ausgewählte Leitsatzurteile anzeigen zu lassen.
Ebenfalls neu ist eine Auswahl an wichtigen Urteilen in Einfacher Sprache, z. B. zum Anspruch auf regelmäßige Arbeitszeiten, zur Kündigung wegen Krankheit oder zur Frage nach der Schwerbehinderung durch den Arbeitgeber.
Um Nutzerinnen und Nutzern den Zugang zu den juristischen Texten zu erleichtern, hat REHADAT außerdem erklärende Texte und Links zu weiterführenden Informationen erweitert und ergänzt.
„Bei der Beschäftigung und Einstellung von Menschen mit Behinderungen haben Unternehmen und Beschäftigte häufig juristische Fragen. REHADAT-Recht unterstützt bei den Antworten mit seinem großen Fundus an Urteilen und Gesetzen“ so Projektleiterin Andrea Kurtenacker.
Über REHADAT: REHADAT ist das zentrale, unabhängige Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die Informationen richten sich an Betroffene und alle, die sich für ihre berufliche Teilhabe einsetzen. Alle Angebote sind barrierefrei und kostenlos zugänglich.
REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V., gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus dem Ausgleichsfonds.
Quelle: REHADAT, Referentin Anja Brockhagen