Umsetzung von Barriere­freiheit als lästige Pflichtübung

Berlin, 21. April 2021. Als eine der letzten Amts­hand­lun­gen in dieser Legis­la­tur­pe­ri­ode soll in den kommenden Wochen das Barriere­frei­heits­s­tär­kungs­ge­setz (BFSG – Bun­des­tags­druck­sa­che 19/28653) verabschiedet werden. Es geht um ein Gesetz, das großen Einfluss darauf hat, ob Menschen mit Behinderungen endlich selbst­stän­dig ihre Bank­ge­schäfte erledigen, online einkaufen oder Mobiltelefone nutzen können.

Leider wird nun deutlich, welchen Stellenwert die Stärkung der Barriere­freiheit für die Große Koalition hat. Die 1. Lesung des Gesetzes im Bundestag ist ganz offen­sicht­lich nicht mehr als eine lästige Pflichtübung, denn sie soll ohne Debatte stattfinden.

„Barriere­freiheit steht nicht zur Debatte und die Bun­des­re­gie­rung steht nicht zur Barriere­freiheit“, bringt Andreas Bethke, der Geschäfts­füh­rer des Deutschen Blinden- und Seh­behinderten­verbandes (DBSV), es auf den Punkt. „Wir erwarten, dass die Abgeordneten sich ernsthaft mit dem Gesetzentwurf aus­einander­setzen und am Ende ein echter Fortschritt in Sachen Barriere­freiheit erreicht wird.“

Quelle: Deutscher Blinden- und Seh­behinderten­verband e.V., Pres­se­spre­cher Volker Lenk

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