Frohe Weihnachten

Unsere Geschäfts­stelle bleibt vom 23.12.2024 bis zum 05.01.2025 geschlossen. Daher ist in dieser Zeit auch unsere Hotline nicht erreichbar. Ab dem 6. Januar sind wir wieder für Sie da. Unseren Augenarzt erreichen Sie für medizinische Fragen bereits am Freitag, 03.01.2025, von 10-12 Uhr.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr.

Ihr Team vom AMD-Netz

Auschnitt Weihnachtsbaum mit Kugeln

Finanzielle Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen in Mecklenburg-Vorpommern (Stand 01.08.2021)

Mecklenburg-Vorpommern gewährt seh­einge­schränkten und blinden Menschen Seh­be­hin­der­ten- bzw. Blindengeld.

Monatliche Leis­tungs­höhe des Seh­behinderten­geldes:

  • Volljährige hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten 107,50 Euro 
  • Min­der­jäh­rige hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten 68,26 Euro

Kürzungen des Seh­behinderten­geldes:

  • Pfle­ge­leis­tun­gen werden ab Pflegegrad 2 auf das Seh­behinderten­geld angerechnet, da die Pfle­ge­leis­tun­gen höher, sind entfällt das Seh­behinderten­geld.
  • Bewohnern stationärer und teil­sta­ti­o­närer Einrichtungen wird das Seh­behinderten­geld gekürzt.

Monatliche Leis­tungs­höhe des Blindengeldes:

  • Volljährige blinde Menschen erhalten 430,00 Euro
  • Min­der­jäh­rige blinde Menschen erhalten 273,05 Euro 

Kürzungen des Blindengeldes:

  • Pfle­ge­leis­tun­gen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet, es werden gekürzte Beträge gezahlt.
  • Bei Bewohnern stationärer und teil­sta­ti­o­närer Einrichtungen wird das Blindengeld gekürzt.

Antrag­stel­lung:

Anträge auf Blindengeld und Blindenhilfe erhalten Sie bei den Stadt- und Kreis­ver­wal­tun­gen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Soziales, Integration und Gleich­stel­lung.

Anträge auf Blindengeld und Blindenhilfe erhalten Sie bei den Stadt- und Kreis­ver­wal­tun­gen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Soziales, Integration und Gleich­stel­lung.

Seh­be­hin­der­ten- bzw. Blindengeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Bei anderen Sozi­al­leis­tun­gen wird es nicht als Einkommen angerechnet.

Bera­tungs­hot­line 01805 / 774 778

Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.

Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr

dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min

Regelungen zum Seh­be­hin­der­ten- und Blindengeld in den einzelnen Bun­des­län­dern

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen