Finanzielle Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen in Sachsen-Anhalt (Stand 01.07.2024)
Sachsen-Anhalt gewährt seheingeschränkten Menschen Sehbehindertengeld bzw. Blindengeld.
Monatliche Leistungshöhe des Sehbehindertengeldes:
- 64,10 Euro
Monatliche Leistungshöhe des Blindengeldes:
- Volljährige blinde Menschen erhalten 443,84 Euro
- Minderjährige blinde Menschen erhalten 308,23 Euro
Kürzungen des Blindengeldes:
- Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet, es werden gekürzte Beträge gezahlt.
- Bei blinden Menschen in einer Pflege- oder Senioreneinrichtung kann das Blindengeld um die Hälfte vermindert werden.
Antragstellung:
Anträge werden beim Landesverwaltungsamt eingereicht.
Landesverwaltungsamt in Halle (Saale)
Hauptsitz
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Weitere Informationen finden Sie auf der Serviceseite Sachsen-Anhalt
Anträge werden beim Landesverwaltungsamt eingereicht.
Sehbehindertengeld bzw. Blindengeld werden einkommensunabhängig ausgezahlt und bei anderen Sozialleistungen nicht als zusätzliches Einkommen angerechnet.
Beratungshotline 01805 / 774 778
Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.
Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr
dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min
Regelungen zum Sehbehinderten- und Blindengeld in den einzelnen Bundesländern
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen