Finanzielle Hilfe für blinde Menschen im Saarland (Stand 01.08.2021)
Im Saarland wird das Blindengeld als Blindheitshilfe bezeichnet und steht blinden Menschen zu.
Monatliche Leistungshöhe der Blindheitshilfe (Blindengeld):
- Ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten blinde Menschen 450,00 Euro
- Minderjährige blinde Menschen erhalten 317,00 Euro
Kürzungen der Blindheitshilfe:
- Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet, es werden gekürzte Beträge gezahlt.
- Blinde Menschen in einer Pflege- oder Senioreneinrichtung erhalten die Hälfte des Blindengeldes.
Antragstellung:
Antragsvordrucke sind beim Landesamt sowie bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich. Die Anträge müssen eingereicht werden beim
Landesamt für Soziales LAS
Hochstr. 67
66115 Saarbrücken
Weitere Hinweise erhalten Sie beim Landesamt für Soziales des Saarlandes.
Antragsvordrucke sind beim Landesamt sowie bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich. Die Anträge müssen beim Landesamt für Soziales LAS eingereicht werden.
Das Blindengeld ist vom Einkommen unabhängig und wird bei anderen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet.
Beratungshotline 01805 / 774 778
Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.
Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr
dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min
Regelungen zum Sehbehinderten- und Blindengeld in den einzelnen Bundesländern
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen