Frohe Weihnachten

Unsere Geschäfts­stelle bleibt vom 23.12.2024 bis zum 05.01.2025 geschlossen. Daher ist in dieser Zeit auch unsere Hotline nicht erreichbar. Ab dem 6. Januar sind wir wieder für Sie da. Unseren Augenarzt erreichen Sie für medizinische Fragen bereits am Freitag, 03.01.2025, von 10-12 Uhr.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr.

Ihr Team vom AMD-Netz

Auschnitt Weihnachtsbaum mit Kugeln

Finanzielle Hilfe für blinde Menschen im Saarland (Stand 01.08.2021)

Im Saarland wird das Blindengeld als Blind­heits­hilfe bezeichnet und steht blinden Menschen zu.

Monatliche Leis­tungs­höhe der Blind­heits­hilfe (Blindengeld):

  • Ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten blinde Menschen 450,00 Euro
  • Min­der­jäh­rige blinde Menschen erhalten 317,00 Euro 

Kürzungen der Blind­heits­hilfe:

  • Pfle­ge­leis­tun­gen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet, es werden gekürzte Beträge gezahlt.
  • Blinde Menschen in einer Pflege- oder Seni­o­ren­ein­rich­tung erhalten die Hälfte des Blindengeldes.

Antrag­stel­lung:

Antrags­vor­dru­cke sind beim Landesamt sowie bei den Gemeinde- und Stadt­ver­wal­tun­gen erhältlich. Die Anträge müssen eingereicht werden beim

Landesamt für Soziales LAS
Hochstr. 67
66115 Saarbrücken

Weitere Hinweise erhalten Sie beim Landesamt für Soziales des Saarlandes.

Antrags­vor­dru­cke sind beim Landesamt sowie bei den Gemeinde- und Stadt­ver­wal­tun­gen erhältlich. Die Anträge müssen beim Landesamt für Soziales LAS eingereicht werden.

Das Blindengeld ist vom Einkommen unabhängig und wird bei anderen Sozi­al­leis­tun­gen nicht als Einkommen angerechnet.

Bera­tungs­hot­line 01805 / 774 778

Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.

Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr

dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min

Regelungen zum Seh­be­hin­der­ten- und Blindengeld in den einzelnen Bun­des­län­dern

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen