Finanzielle Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen in Hamburg (Stand 01.07.2024)
Monatliche Leistungshöhe des Blindengeldes:
- 670,43 Euro
Kürzungen des Blindengeldes:
- Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet, es werden gekürzte Beträge gezahlt.
- Das Blindengeld wird um die Hälfte gekürzt, wenn blinde Menschen in einer Pflege- oder Senioreneinrichtung leben.
Das Blindengeld wird auf Antrag durch die örtlich zuständige Grundsicherungs- und Sozialdienststelle bewilligt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Hamburg.
Das Blindengeld wird auf Antrag durch die örtlich zuständige Grundsicherungs- und Sozialdienststelle bewilligt.
Das Blindengeld ist vom Einkommen unabhängig und wird bei anderen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet.
Beratungshotline 01805 / 774 778
Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.
Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr
dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min
Regelungen zum Sehbehinderten- und Blindengeld in den einzelnen Bundesländern
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen