Landesblindenhilfe (Blindengeld) in Baden-Württemberg (Stand 01.08.2021)
In Baden-Württemberg wird das Blindengeld als Landesblindenhilfe bezeichnet. Es steht nur blinden Menschen zu, eine gesonderte finanzielle Unterstützung für hochgradig sehbehinderte Menschen gibt es hier nicht.
Monatliche Leistungshöhe:
- Volljährige blinde Menschen erhalten 410,00 Euro
- Minderjährige blinde Menschen erhalten 205,00 Euro
Kürzungen der Landesblindenhilfe:
- Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet, es werden gekürzte Beträge gezahlt.
- Blinde Menschen in einer Pflege- oder Senioreneinrichtung erhalten die Hälfte des Blindengeldes.
Antragstellung:
Anträge und weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Stadt- und Landkreisen, bei den Gemeindeverwaltungen (Bürgerbüros) der Wohnortgemeinden oder auf der Serviceseite des Landratsamt Rastatt.
Anträge und weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Stadt- und Landkreisen oder bei den Gemeindeverwaltungen (Bürgerbüros) der Wohnortgemeinden oder auf der Serviceseite des Landes Baden-Württemberg.
Das Blindengeld ist vom Einkommen unabhängig und wird bei anderen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet.
Beratungshotline 01805 / 774 778
Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.
Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr
dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min
Regelungen zum Sehbehinderten- und Blindengeld in den einzelnen Bundesländern
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen