Finanzielle Hilfe für blinde Menschen in Niedersachsen (Stand 01.08.2021)
Niedersachsen gewährt blinden Menschen Blindengeld.
Monatliche Leistungshöhe des Blindengeldes:
- 410,00 Euro
Kürzungen des Blindengeldes:
- Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet, es werden gekürzte Beträge gezahlt.
- Blinde Menschen in einer Pflege- oder Senioreneinrichtung erhalten die Hälfte des Blindengeldes.
Antragstellung:
Anträge werden an die örtliche Kommune, Abteilung - Amt für Sozialhilfe/Blindengeldstelle gerichtet.
Anträge und weitere Informationen erhalten Sie auf der Serviceseite des Landes Niedersachsen.
Anträge und weiter auskünfte erhalten Sie bei den Städte und Landkreisen und dem Serviceportal des Landes Niedersachsen.
Das Blindengeld ist vom Einkommen unabhängig und wird bei anderen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet.
Beratungshotline 01805 / 774 778
Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.
Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr
dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min
Regelungen zum Sehbehinderten- und Blindengeld in den einzelnen Bundesländern
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen