Finanzielle Hilfe für blinde Menschen in Rheinland-Pfalz (Stand 01.08.2021)
Rheinland-Pfalz gewährt blinden Menschen Blindengeld.
Monatliche Leistungshöhe:
- Volljährige blinde Menschen erhalten 410,00 Euro
- Minderjährige blinde Menschen erhalten 205,00 Euro
Kürzungen des Blindengeldes:
- Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet, es werden gekürzte Beträge gezahlt.
- Blinde Menschen in einer Pflege- oder Senioreneinrichtung erhalten kein Blindengeld.
Bei blinden Menschen, die im April 2004 Blindengeld erhalten haben, werden aus Gründen des Bestandsschutzes höhere Beträge gezahlt.
Antragstellung:
Der Antrag auf Blindengeld wird beim örtlichen Sozialhilfeträger, der Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung eingereicht.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Der Antrag auf Blindengeld wird beim örtlichen Sozialhilfeträger, Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung, eingereicht.
Das Blindengeld ist vom Einkommen unabhängig und wird bei anderen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet.
Beratungshotline 01805 / 774 778
Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.
Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr
dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min
Regelungen zum Sehbehinderten- und Blindengeld in den einzelnen Bundesländern
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen