Finanzielle Hilfe für blinde Menschen in Schleswig-Holstein (Stand 01.08.2021)
Schleswig-Holstein gewährt blinden Menschen Blindengeld.
Monatliche Leistungshöhe des Blindengeldes:
- Volljährige blinde Menschen erhalten 300,00 Euro
- Minderjährige blinde Menschen erhalten 200,00 Euro
- Taubblinde Menschen erhalten 400,00 Euro
Kürzungen des Blindengeldes:
- Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet, es werden gekürzte Beträge gezahlt.
- Blinde Menschen in einer Pflege- oder Senioreneinrichtung erhalten die Hälfte des Blindengeldes.
Antragstellung:
Anträge werden beim Sozialamt/Fachbereich Soziales der örtlich zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung eingereicht.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Anträge erhalten Sie beim Sozialamt/Fachbereich Soziales der örtlich zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung.
Das Blindengeld ist vom Einkommen unabhängig und wird bei anderen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet.
Beratungshotline 01805 / 774 778
Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.
Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr
dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min
Regelungen zum Sehbehinderten- und Blindengeld in den einzelnen Bundesländern
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen