Finanzielle Hilfe für blinde Menschen in Thüringen (Stand 01.07.2024)

Thüringen gewährt blinden Menschen Blindengeld (Sinnes­be­hinderten­geld). Seh­be­hin­der­ten Menschen wird in Thüringen keine eigen­stän­dige finanzielle Hilfe gewährt.

Monatliche Leis­tungs­höhe des Blindengeldes:

  • 472,00 Euro
  • Taubblinde Menschen erhalten 644,00 Euro

Kürzungen des Blindengeldes:

  • Pfle­ge­leis­tun­gen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld und das Taubblin­den­geld angerechnet, es werden gekürzte Beträge gezahlt.
  • Blinden Menschen in einer Pflege- oder Seni­o­ren­ein­rich­tung wird das Blindengeld gekürzt.

Antrag­stel­lung:

Anträge werden bei der örtlich zuständigen Stadt- oder Kreis­ver­wal­tung eingereicht.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Die gesetzliche Grundlage bietet das Thüringer Gesetz über das Sinnes­be­hinderten­geld (Thüringer Sinnes­be­hinderten­geldgesetz - ThürSinnbGG), in dem die Höhe des Blindengeldes (Sinnes­be­hinderten­geld) fest­ge­schrie­ben ist. Hier finden Sie die aktuelle Fassung online. Die Summen sind in §2 zu finden.

Anträge werden bei der örtlich zuständigen Stadt- oder Kreis­ver­wal­tung eingereicht.

Das Blindengeld ist vom Einkommen unabhängig und wird bei anderen Sozi­al­leis­tun­gen nicht als Einkommen angerechnet.

Bera­tungs­hot­line 01805 / 774 778

Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.

Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr

dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min

Regelungen zum Seh­be­hin­der­ten- und Blindengeld in den einzelnen Bun­des­län­dern

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen