Covid-19-Pandemie: Der Graue Star muss warten – in welchen Fällen jetzt operiert werden sollte

Viele Patienten sind verunsichert, ob sie geplante Eingriffe oder Unter­su­chun­gen an den Augen angesichts der aktuellen Coronavirus-Krise vornehmen lassen sollten. Experten der Deutschen Ophthal­molo­gischen Gesellschaft (DOG) klären auf, welche Arzttermine jetzt angezeigt sind und welche nicht. Auch liegen erste Erkenntnisse zur Anste­ckungs­ge­fahr durch Trä­nen­flüs­sig­keit vor.

Konkrete Zahlen, wie stark Augenärzte gefährdet sind, sich mit Covid-19 zu infizieren, liegen laut DOG für Deutschland derzeit nicht vor. „Wir wissen aber, dass sich in China vor allem HNO- und Augenärzte aufgrund des engen Pati­en­ten­kon­tak­tes mit dem Virus angesteckt haben“, erklärt Prof. Thomas Reinhard, Gene­ral­se­kre­tär der DOG. „Deshalb gehen wir davon aus, dass Oph­thal­mo­lo­gen ebenso wie HNO-Ärzte, Mund-, Kiefer- und Gesichts­chir­ur­gen oder Zahnärzte zu den Hoch­ri­si­ko­grup­pen gehören“, ergänzt DOG-Medi­en­spre­cher Prof. Horst Helbig. Um die Infek­ti­ons­ge­fahr zu minimieren, raten die DOG-Experten allen Augenärzten und deren Patienten, bei der Augen­un­ter­su­chung Schutzmasken zu tragen und Spuck­schutz­schilde an der Spaltlampe anzubringen.

Auf­schieb­ba­res aufschieben

Darüber hinaus sollten nicht zwingend notwendige Eingriffe mit Rücksicht auf die Patienten unbedingt verschoben werden. „Zu den auf­schieb­ba­ren Eingriffen gehören Operationen des Grauen Stars, kosmetische Operationen an den Augenlidern und operative Korrekturen von Fehl­sich­tig­kei­ten“, zählt Helbig auf. „Vor allem Patienten, die eine Katarakt-Operation planen, gehören häufig altersbedingt zur Risikogruppe und sollten nicht unnötig gefährdet werden.“ Auch aufschiebbare Arzttermine wie etwa rou­ti­ne­mä­ßige Check-ups oder das Einholen einer Zweitmeinung seien derzeit zu vermeiden.

IVOM-Therapien und Kera­to­plas­ti­ken fortsetzen

Injek­ti­ons­be­hand­lun­gen der alter­sabhängigen Makula­degeneration (AMD) hingegen sollten weiter durchgeführt werden, damit sich das Sehvermögen der Patienten nicht unwie­der­bring­lich ver­schlech­tert. „Die IVOM-Therapien müssen erfolgen“, so Reinhard. „Wir haben unsere Abläufe derart umgestellt, dass das Risiko einer Ansteckung so gering wie möglich gehalten wird.“ Gleiches gilt für Hornhaut-Trans­plan­ta­ti­o­nen. „Es besteht ein Mangel an Trans­plan­ta­ten, und es wäre ethisch nicht vertretbar, gespendetes Material zu verwerfen“, betont Reinhard. Auch die Versorgung von Notfällen und dringenden Augen­krank­heiten bleibe sowohl ambulant in Praxen als auch ambulant und stationär in Kliniken gesichert.

Tränen als potenziell infektiöses Material behandeln

Derweil liegen erste Unter­su­chun­gen vor, die sich der Frage widmen, ob die Trä­nen­flüs­sig­keit von Covid-19-Patienten Viren enthält und damit ansteckend sein könnte. Eine kleine Studie aus Singapur an 17 Covid-19-Patienten mit Atem­wegs­pro­ble­men ergab, dass die Anste­ckungs­ge­fahr durch Trä­nen­flüs­sig­keit gering ist (1). Chinesische Wis­sen­schaft­ler fanden Viren in der Trä­nen­flüs­sig­keit eines Covid-19-Patienten, der gleichzeitig unter einer Bin­de­haut­ent­zün­dung litt (2). „Eine Kon­junk­ti­vi­tis ist selten, tritt nur in etwa ein Prozent der Fälle auf“, erklärt Helbig. „Dennoch sollten Tränen als potenziell infektiöses Material behandelt werden.“

Quelle: biermann-medizin.de

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