Das Europäische Parlament hat final über die Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises abgestimmt. Er wird die Anerkennung des Behindertenstatus erleichtern und einen gleichberechtigten Zugang für Menschen mit Behinderungen in der EU fördern.
Diese wegweisende Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer inklusiveren und zugänglicheren Gesellschaft in der Europäischen Union.
Menschen mit Behinderungen stellen häufig fest, dass ihre nationalen Behindertenausweise nicht anerkannt werden, wenn sie in andere EU-Länder reisen. Der neue Europäische Behindertenausweis soll dies künftig ändern und überall in der EU als Nachweis des Behindertenstatus dienen.
Mit dem Ausweis sollen Menschen mit Behinderungen Zugang zu denselben Vergünstigungen und Nachteilsausgleichen erhalten wie die Bürger und Bürgerinnen des Landes, in das sie reisen. EU-Länder bieten in der Regel Nachteilsausgleiche für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Vergünstigungen bei Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen und -aktivitäten, zum Beispiel beim Besuch eines Museums oder eines Konzerts.
Nach intensiven Verhandlungen wird damit eine langjährige Forderung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes rechtzeitig vor den bevorstehenden Europawahlen 2024 umgesetzt. Der DBSV hat sich seit langem für diese Idee eingesetzt und sieht darin ein starkes Signal für Inklusion. Hans-Werner Lange, Präsident des DBSV, betont die Bedeutung dieses Schrittes: "Der neue EU-Behindertenausweis ist ein Meilenstein für die Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen in der EU. Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einer zugänglicheren und gerechteren Gesellschaft – aber es bleibt noch viel zu tun für die EU", so DBSV-Präsident Lange.
In Zukunft wird der Europäische Behindertenausweis die bestehenden nationalen Ausweise ergänzen und eine wichtige Rolle spielen. Dieser Ausweis wird Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte und Privilegien gewähren wie Staatsangehörigen mit Behinderungen, und zwar nicht nur im eigenen Land, sondern auch bei Kurzaufenthalten bis zu drei Monaten in anderen EU-Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, den Ausweis kostenfrei auszustellen und zu verlängern.
Zusätzlich erhalten Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn die Vorschriften nicht eingehalten oder durchgesetzt werden. Die Karte wird sowohl in einer physischen als auch in einer digitalen Version erhältlich sein, auch die Eintragung eines A für Assistenz wird möglich sein. Allerdings wird es noch einige Zeit dauern, bis der Ausweis tatsächlich Realität wird. Die Mitgliedstaaten haben zweieinhalb Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, und weitere dreieinhalb Jahre, um die Ausweise auszugeben.
Diese Richtlinie ist Teil der „Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030“ der EU und basiert auf den Erkenntnissen aus einem Pilotprojekt für einen EU-Behindertenausweis.
Quelle: www.sehenimalter.org