Neuer Europäischer Behin­der­te­n­aus­weis wird eingeführt

Das Europäische Parlament hat final über die Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behinderten­ausweises abgestimmt. Er wird die Anerkennung des Behin­der­ten­sta­tus erleichtern und einen gleich­be­rech­tig­ten Zugang für Menschen mit Behinderungen in der EU fördern.

Diese wegweisende Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer inklusiveren und zugäng­li­che­ren Gesellschaft in der Europäischen Union.

Menschen mit Behinderungen stellen häufig fest, dass ihre nationalen Behin­der­te­n­aus­weise nicht anerkannt werden, wenn sie in andere EU-Länder reisen. Der neue Europäische Behin­der­te­n­aus­weis soll dies künftig ändern und überall in der EU als Nachweis des Behin­der­ten­sta­tus dienen.

Mit dem Ausweis sollen Menschen mit Behinderungen Zugang zu denselben Ver­güns­ti­gun­gen und Nach­teils­aus­glei­chen erhalten wie die Bürger und Bürgerinnen des Landes, in das sie reisen. EU-Länder bieten in der Regel Nach­teils­aus­glei­che für die Nutzung öffentlicher Ver­kehrs­mit­tel und Ver­güns­ti­gun­gen bei Kultur-, Freizeit- und Sport­ver­an­stal­tun­gen und -aktivitäten, zum Beispiel beim Besuch eines Museums oder eines Konzerts.

Nach intensiven Verhandlungen wird damit eine langjährige Forderung des Deutschen Blinden- und Seh­be­hin­der­ten­ver­ban­des rechtzeitig vor den bevor­ste­hen­den Europawahlen 2024 umgesetzt. Der DBSV hat sich seit langem für diese Idee eingesetzt und sieht darin ein starkes Signal für Inklusion. Hans-Werner Lange, Präsident des DBSV, betont die Bedeutung dieses Schrittes: "Der neue EU-Behin­der­te­n­aus­weis ist ein Meilenstein für die Frei­zü­gig­keit von Menschen mit Behinderungen in der EU. Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einer zugäng­li­che­ren und gerechteren Gesellschaft – aber es bleibt noch viel zu tun für die EU", so DBSV-Präsident Lange.

In Zukunft wird der Europäische Behin­der­te­n­aus­weis die bestehenden nationalen Ausweise ergänzen und eine wichtige Rolle spielen. Dieser Ausweis wird Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte und Privilegien gewähren wie Staats­an­ge­hö­ri­gen mit Behinderungen, und zwar nicht nur im eigenen Land, sondern auch bei Kurz­auf­ent­hal­ten bis zu drei Monaten in anderen EU-Mit­glied­s­taa­ten. Die Mit­glied­s­taa­ten werden verpflichtet, den Ausweis kostenfrei auszustellen und zu verlängern.

Zusätzlich erhalten Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn die Vorschriften nicht eingehalten oder durchgesetzt werden. Die Karte wird sowohl in einer physischen als auch in einer digitalen Version erhältlich sein, auch die Eintragung eines A für Assistenz wird möglich sein. Allerdings wird es noch einige Zeit dauern, bis der Ausweis tatsächlich Realität wird. Die Mit­glied­s­taa­ten haben zweieinhalb Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, und weitere dreieinhalb Jahre, um die Ausweise auszugeben.

Diese Richtlinie ist Teil der „Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030“ der EU und basiert auf den Erkenntnissen aus einem Pilotprojekt für einen EU-Behin­der­te­n­aus­weis.

Quelle: www.sehenimalter.org

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