Gemeinsame Pressemitteilung zur „Woche des Sehens“ und zum „Tag des weißen Stockes“ des DBSV, des DVBS und der PRO RETINA
Ungeklärte Haftungsfragen – 10 Tipps für das richtige Verhalten bei einem E-Roller-Unfall
Wer haftet, wenn jemand über einen auf dem Gehweg liegenden E-Roller stolpert und sich verletzt? Weil diese Frage ungeklärt ist, haben Selbsthilfeorganisationen blinder und sehbehinderter Menschen nun 10 Tipps veröffentlicht, was nach einem E-Roller-Unfall zu beachten ist. Auch nicht behinderte Fußgängerinnen und Fußgänger sollten sie beherzigen, um so die Chance zu erhöhen, Ansprüche durchzusetzen.
Seit ihrer Zulassung im Juni 2019 haben E-Roller (auch E-Scooter, E-Tretroller oder Elektro-Tretroller genannt) zu zahlreichen Unfällen sehbehinderter und blinder Menschen geführt. Dabei ist eine gefährliche Gesetzeslücke deutlich geworden: Wenn jemand über einen auf dem Gehweg liegenden E-Roller stolpert und sich verletzt, ist die Haftungsfrage völlig ungeklärt. Weder die Verleihfirmen bzw. deren Versicherungen noch die Kommunen sehen sich in so einem Fall in der Verantwortung.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) und PRO RETINA Deutschland haben deshalb zum diesjährigen Tag des weißen Stockes zehn Tipps veröffentlicht, wie man sich als Opfer eines E-Roller-Unfalls richtig verhält (www.woche-des-sehens.de/e-roller). So sollte man nicht nur die Polizei hinzuziehen, sondern unbedingt das Verleihunternehmen (Farbe, Aufschrift) und das kleine Versicherungskennzeichen (3 Zahlen, 3 Buchstaben) am Heck des E-Rollers feststellen bzw. feststellen lassen. Auch aussagekräftige Beweisfotos der Unfallstelle und -situation sowie der Umgebung erhöhen die Chance, Ansprüche durchzusetzen.
Die Tipps wurden von der rbm (Rechte behinderter Menschen) gGmbH, der Rechtsberatungsgesellschaft des DBSV, zusammengestellt.
DBSV, DVBS und PRO RETINA engagieren sich gemeinsam in der jährlichen Informationskampagne „Woche des Sehens“ (siehe unten) sowie im „Gemeinsamen Fachausschuss für Umwelt und Verkehr“. Letzterer hat Anforderungen an den Verleih von E-Rollern formuliert, um die selbstständige Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen zu gewährleisten. Dazu gehört, dass E-Roller nicht auf nutzbaren Gehwegbereichen abgestellt werden dürfen, sondern nur auf extra ausgewiesenen Abstellflächen. Die Kommunen können entsprechende Regelungen durchsetzen, weil das Verleihen von E-Rollern eine Sondernutzung des Straßenraums darstellt, die genehmigungspflichtig ist und mit Auflagen verbunden werden kann (siehe dazu auch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 20.11.2020).
15. Oktober: Internationaler Tag des weißen Stockes
Im Jahr 1964 wurde vom US-Kongress eine Resolution in Kraft gesetzt, die den 15. Oktober zum White Cane Safety Day (übersetzt ungefähr: „Verkehrssicherheitstag des weißen Stockes“) erklärte. Mit seiner umgehenden Proklamation unterstützte der damalige Präsident der Vereinigten Staaten, Lyndon B. Johnson, das Streben blinder Menschen nach mehr Selbstständigkeit.
Der Tag des weißen Stockes entwickelte sich schnell zum weltweiten Aktionstag der sehbehinderten und blinden Menschen. Seit dem Jahr 2002 ist der 15. Oktober in Deutschland zugleich der Abschlusstag der Woche des Sehens.
Die Woche des Sehens
„Neue Einsichten“ heißt das Motto der diesjährigen Woche des Sehens. Die Aufklärungskampagne findet bundesweit vom 8. bis 15. Oktober statt. Getragen wird sie von der Christoffel-Blindenmission, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband, dem Berufsverband der Augenärzte, dem Deutschen Komitee zur Verhütung von Blindheit, der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft, dem Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf sowie der PRO RETINA Deutschland. Unterstützt wird sie zudem von der Aktion Mensch und von ZEISS. Weitere Informationen unter www.woche-des-sehens.de
Quelle: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V., Pressesprecher Volker Lenk