Gemeinsame Pres­se­mit­tei­lung zur „Woche des Sehens“ und zum „Tag des weißen Stockes“ des DBSV, des DVBS und der PRO RETINA

Ungeklärte Haf­tungs­fra­gen – 10 Tipps für das richtige Verhalten bei einem E-Roller-Unfall

Wer haftet, wenn jemand über einen auf dem Gehweg liegenden E-Roller stolpert und sich verletzt? Weil diese Frage ungeklärt ist, haben Selbst­hil­fe­or­ga­ni­sa­ti­o­nen blinder und seh­be­hin­der­ter Menschen nun 10 Tipps ver­öf­fent­licht, was nach einem E-Roller-Unfall zu beachten ist. Auch nicht behinderte Fuß­gän­ge­rin­nen und Fußgänger sollten sie beherzigen, um so die Chance zu erhöhen, Ansprüche durchzusetzen.

Seit ihrer Zulassung im Juni 2019 haben E-Roller (auch E-Scooter, E-Tretroller oder Elektro-Tretroller genannt) zu zahlreichen Unfällen seh­be­hin­der­ter und blinder Menschen geführt. Dabei ist eine gefährliche Geset­zes­lü­cke deutlich geworden: Wenn jemand über einen auf dem Gehweg liegenden E-Roller stolpert und sich verletzt, ist die Haftungsfrage völlig ungeklärt. Weder die Verleihfirmen bzw. deren Ver­si­che­run­gen noch die Kommunen sehen sich in so einem Fall in der Verantwortung.

Der Deutsche Blinden- und Seh­behinderten­verband (DBSV), der Deutsche Verein der Blinden und Seh­be­hin­der­ten in Studium und Beruf (DVBS) und PRO RETINA Deutschland haben deshalb zum diesjährigen Tag des weißen Stockes zehn Tipps ver­öf­fent­licht, wie man sich als Opfer eines E-Roller-Unfalls richtig verhält (www.woche-des-sehens.de/e-roller). So sollte man nicht nur die Polizei hinzuziehen, sondern unbedingt das Ver­lei­hun­ter­neh­men (Farbe, Aufschrift) und das kleine Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen (3 Zahlen, 3 Buchstaben) am Heck des E-Rollers feststellen bzw. feststellen lassen. Auch aus­sa­ge­kräf­tige Beweisfotos der Unfallstelle und -situation sowie der Umgebung erhöhen die Chance, Ansprüche durchzusetzen.

Die Tipps wurden von der rbm (Rechte behinderter Menschen) gGmbH, der Rechts­be­ra­tungs­ge­sell­schaft des DBSV, zusammen­gestellt.

DBSV, DVBS und PRO RETINA engagieren sich gemeinsam in der jährlichen Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gne „Woche des Sehens“ (siehe unten) sowie im „Gemeinsamen Fachausschuss für Umwelt und Verkehr“. Letzterer hat Anforderungen an den Verleih von E-Rollern formuliert, um die selbst­stän­dige Mobilität blinder und seh­be­hin­der­ter Menschen zu gewähr­leis­ten. Dazu gehört, dass E-Roller nicht auf nutzbaren Geh­weg­be­rei­chen abgestellt werden dürfen, sondern nur auf extra ausgewiesenen Abstell­flä­chen. Die Kommunen können entsprechende Regelungen durchsetzen, weil das Verleihen von E-Rollern eine Sondernutzung des Straßenraums darstellt, die geneh­mi­gungs­pflich­tig ist und mit Auflagen verbunden werden kann (siehe dazu auch Beschluss des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts Münster vom 20.11.2020).

15. Oktober: Inter­na­ti­o­na­ler Tag des weißen Stockes

Im Jahr 1964 wurde vom US-Kongress eine Resolution in Kraft gesetzt, die den 15. Oktober zum White Cane Safety Day (übersetzt ungefähr: „Ver­kehrs­si­cher­heits­tag des weißen Stockes“) erklärte. Mit seiner umgehenden Proklamation unterstützte der damalige Präsident der Vereinigten Staaten, Lyndon B. Johnson, das Streben blinder Menschen nach mehr Selbst­ständig­keit.

Der Tag des weißen Stockes entwickelte sich schnell zum weltweiten Aktionstag der seh­be­hin­der­ten und blinden Menschen. Seit dem Jahr 2002 ist der 15. Oktober in Deutschland zugleich der Abschlusstag der Woche des Sehens.

Die Woche des Sehens

„Neue Einsichten“ heißt das Motto der diesjährigen Woche des Sehens. Die Auf­klä­rungs­kam­pa­gne findet bundesweit vom 8. bis 15. Oktober statt. Getragen wird sie von der Christoffel-Blin­den­mis­sion, dem Deutschen Blinden- und Seh­behinderten­verband, dem Berufsverband der Augenärzte, dem Deutschen Komitee zur Verhütung von Blindheit, der Deutschen Ophthal­molo­gischen Gesellschaft, dem Deutschen Verein der Blinden und Seh­be­hin­der­ten in Studium und Beruf sowie der PRO RETINA Deutschland. Unterstützt wird sie zudem von der Aktion Mensch und von ZEISS. Weitere Informationen unter www.woche-des-sehens.de

Quelle: Deutscher Blinden- und Seh­behinderten­verband e.V., Pres­se­spre­cher Volker Lenk

Datum